Die Nürnberger Prozesse

Als die deutsche Wehrmacht gegen die Alliierten Kräfte kapitulieren musste, war nach sechs Jahren endlich der verheerende Zweite Weltkrieg zu Ende. Er hatte am 1. September 1929 begonnen, als Deutschland Polen überfiel. Der anfängliche siegreiche Eroberungszug der Deutschen konnte erstmals im Winter 1941/1942 vor Moskau gestoppt werden. Nach der Schlacht bei Stalingrad war es der Roten Armee gelungen, die Deutsche Wehrmacht und ihre Invasion erfolgreich zurückzudrängen und dem Krieg eine Wendung zu geben. Viele Millionen Menschen auf Seiten der verbündeten Kräfte und auf deutscher Seite waren in den Schlachten und auch in deutschen Konzentrationslagern ums Leben gekommen, bzw. systematisch vernichtet worden.
Die alliierten Kräfte, die zur Niederschlagung der deutschen Truppen in den Krieg eingetreten waren, bestanden u. a. aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien, der Sowjetunion ab 1941, Frankreich und den USA, ebenfalls ab 1941 und anderen europäischen und asiatischen Ländern. Mit der bedingungslosen Kapitulation wurde das Ende des Zweiten Weltkrieges besiegelt. Was vertraglich am 7. Mai 1945 in Reims (Frankreich) zur Unterschrift kam, trat einen Tag später in Kraft. Mit dieser Kapitulation wurde seitens der deutschen Staats- und Wehrmachtsführung den Siegermächten das Recht zugestanden, die Obliegenheiten das Deutsche Reich auf allen Gebieten zu regeln.
Die Menschen waren einerseits froh, dass das Grauen des Krieges vorbei war und andererseits bestand das dringende Bedürfnis, die Kriegsverbrecher einer gerechten Strafe zuzuführen. Dreizehn Prozesse fanden im Nürnberger Justizpalast statt, der als Austragungsort des US-amerikanischen Militärgerichtshofes in die Geschichte einging.
Hauptkriegsverbrecherprozess
In demselben Plenarsaal des Nürnberger Justizpalastes, in dem noch im Juli 1944 Widerstandskämpfer vor dem Volksgerichtshof gestanden hatten, standen 1945 Kriegsverbrecher vor Gericht. Das Blatt hatte sich endlich gewendet und auch wenn die Sowjetunion Berlin als Ort des Prozesses vorgezogen hätten, so erwies sich doch gerade Nürnberg als sehr viel geeigneter. Erstens hatte der Nürnberger Justizpalast den Zweiten Weltkrieg so gut wie unbeschadet überstanden und zweitens grenzte direkt ein großes Gefängnis (Zellengefängnis Nürnberg) an. Symbolischen Charakter hatte zudem die Tatsache, dass die einstigen Reichsparteitage der NSDAP in Nürnberg durchgeführt worden waren.
Am 20. November 1945 begann der der erste Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, also gegen die Nationalsozialisten, die sich vor und während des Zweiten Weltkrieges in führenden Positionen befunden hatten. Diesem Prozess gegen das Dritte Reich hatte sich im Vorfeld der Reichsführer Adolf Hitler (1889-1945) durch Selbstmord am 30. April 1945 entzogen. Ebenso hatte Reichsinnenminister Heinrich Himmler (1900-1945) sich durch Suizid am 23. Mai 1945 aller Verantwortung entledigt und auch Propagandaminister Joseph Goebbels (1897-1945) hatte am 1. Mai 1945 seinem Leben ein Ende gesetzt. Wieder andere waren nicht auffindbar.
Angeklagt waren Personen aus dem Oberkommando der Wehrmacht (OKW) wie beispielsweise der Chef des OKW, Wilhelm Keitel (1882-1946), Vertreter der Kriegsmarine, der Chef des Sicherheitsdienstes bzw. der Sicherheitspolizei und u. a. Albert Speer (1905-1981) auf dem Gebiet der Kriegswirtschaft. Aus der nationalsozialistischen Führung saßen u. a. Reichsmarschall Hermann Göring (1893-1946), der Stellvertreter Hitlers in der NSDAP Rudolf Heß (1894-1987) und Außenminister Joachim von Ribbentropp (1893-1946) auf der Anklagebank.
Über diese und weitere Kriegsverbrecher saßen als Hauptrichter des Militärgerichtshofes die US-Amerikaner Francis Beverley Biddle (1886-1968) und John Johnston Parker (1885-1958), die Briten Sir Geoffrey Lawrence (18802-1971) als Vorsitzender des Gerichts und Norman Birkett (1883-1962), aus Frankreich Henri Donnedieu de Vabres (1880-1952) und Robert Falco (1882-1960) und aus der UdSSR Iona Nikittschenko (1895-1967) und Alexander Woltschkow (1902-1978) zu Gericht.
Nachdem Sir Lawrence die Anklageschrift verlesen hatte, hielt der Chefankläger Robert Jackson (1892-1954) aus den USA eine Rede, die in der Rechtsgeschichte Berühmtheit erlangte. In dieser Rede rief er dazu auf, an die Aufgabe mit so viel innerer Überlegenheit und mit ebenso viel geistiger Unbestechlichkeit heranzutreten, dass der Nachwelt dieser Prozess als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheine.
Im Zweiten Weltkrieg war eine derartige Fülle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt worden, dass dieser erste Nürnberger Prozess weltweit enorme Beachtung fand. Von Beginn an waren sich die Alliierten und die Gemeinschaft aller betroffenen Länder darin einig, die Fehler der Leipziger Prozesse, die nach dem Ende des Ersten Weltkrieges gemacht worden waren, nicht zu wiederholen. Eine Vergeltung wurde ausgeschlossen. Stattdessen sollten diejenigen, die in der Verantwortlichkeit dieser Kriegsverbrechen standen, zur Rechenschaft gezogen, verurteilt und ihrer Strafe zugeführt werden.
Ursprünglich hatte sich Cordell Hull (1871-1955), der von 1933 bis 1944 US-amerikanischer Außenminister war, im Jahr 1943 auf der Moskauer Konferenz der alliierten Außenminister dafür ausgesprochen, die Kriegsverbrecher mittels Standgerichten zu verurteilen. Dieser Vorschlag war von der UdSSR gutgeheißen worden. Seitens des Vereinigten Königreiches wurde die Forderung laut, stattdessen einen Prozess durchzuführen. Im Januar 1945 konnten sich die Alliierten tatsächlich dank des Betreibens der USA darauf einigen, es zu einem, bzw. mehreren Prozessen kommen zu lassen. Selbst Josef Stalin (1871-1953) hatte seine Meinung dahingehend geändert. So kam es zur Bildung eines dafür eingerichteten Internationalen Militärgerichtshofes, der mit der Untersuchung der Kriegsverbrechen, mit der Beweisführung und schließlich mit der Urteilsfindung betraut worden war. Die Rechtsgrundlage für dieses juristische Verfahren fußte auf dem Londoner Viermächteabkommen (8. August 1945).
Der Hauptkriegsverbrecherprozess, der am 20. November 1945 begonnen hatte, endete nach fast einem Jahr am 30. September 1946 mit der Verkündung der Urteile. Es wurden zwanzig Politiker, Militärs und Personen aus der Wirtschaft zu langen oder lebenslangen Haftstrafen bzw. zum Tod verurteilt. Von französischer und sowjetischer Seite war für alle Angeklagten die Todesstrafe eingefordert worden, wogegen der Ankläger Großbritanniens für eine differenzierte Verurteilung plädiert hatte.
Berichterstatter aus der ganzen Welt waren bei diesem öffentlichen Prozess anwesend und berichteten in Printmedien und im Rundfunk über die Verhandlungstage. Das organisatorische Aufgebot – vor allem auch die Verständigungsgewährleistung durch zahlreiche Dolmetscher – war enorm und bis dato in der Rechtsgeschichte einmalig. Dem Prozess folgten vor Ort auch berühmte Persönlichkeiten aus Politik und Literatur nicht nur aus Deutschland, die eigens dazu eingeladen worden waren, um ihrerseits die Eindrücke schildern zu können. Die Schriftsteller Alfred Döblin (1878-1957), sein französischer Kollege Louis Aragon (1897-1982), Erich Kästner (1899-1974), der US-amerikanische Autor John Steinbeck (1902-1968) und viele andere waren anwesend und haben ihr Erleben später literarisch oder journalistisch an die Öffentlichkeit weitergegeben. Fotografische und filmische Dokumente wurden ebenfalls zu Zeugnissen eines Prozesses, der Massenmorde und Vernichtung, Eroberung und Zerstörung aufzuarbeiten versucht hatte.

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