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2013 - Was änderte sich in 2003
Briefporto wird teurer
Ab dem 1. Januar kostet ein Brief bis 20 Gramm 58 Cent
anstatt wie bisher 55 Cent. Die alten Briefmarken
behalten ihre Gültigkeit und können mit 3-Cent-Marken
ergänzt werden, die es seit Dezember 2012 bei der Post
zu kaufen gibt. Parallel können ab Januar 2013 auch
58-Cent-Marken erworben werden.
Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung sinkt 2013
auf 18,9 Prozent. Der Krankenversicherungsbeitrag bleibt
für den Arbeitnehmer wie bisher bei 8,2 Prozent. Auch
die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bleiben
unverändert. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird
etwas erhöht (um 0,25 Prozentpunkte). Arbeitnehmer
merken die Änderungen auf ihrem Lohnzettel: Es bleiben
in etwa 9 Euro mehr pro Monat (bei einem
Brutto-Verdienst von 3000 Euro).
Neue Verdienstgrenze für Minijobber
Minijobber können sich über eine Erhöhung der
Verdienstgrenze von 400 Euro auf 450 Euro freuen. Es
ändert sich zudem die Rentenversicherungspflicht: Ab
2013 sind Minijobber automatisch
rentenversicherungspflichtig, wenn sie nicht extra eine
Befreiung beantragen. Dabei zahlt der Arbeitgeber wie
bisher 15 Prozent und der Arbeitnehmer zusätzlich 3,9
Prozent. Es ist zudem möglich, den Rentenbeitrag auf die
vollen 18,9 Prozent aufzustocken, um vollwertige
Pflichtbeitragszeiten angerechnet zu bekommen.
Betreuungsgeld kommt
Ab August 2013 tritt das neue Betreuungsgeld in Kraft.
Eltern, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder nicht in
die Obhut einer staatlichen Betreuungseinrichtung geben,
sondern diese selbst betreuen, bekommen 100 Euro
monatlich vom Staat. 2014 soll dieser Betrag auf 150
Euro pro Monat angehoben werden. Ein zeitgleicher Bezug
von Eltern- und Betreuungsgeld ist jedoch nicht möglich.
Neue Regeln beim Elterngeld
Bisher wurde für die Berechnung des Elterngeldes der
Nettolohn der letzten 12 bis 14 Monate vor der Geburt
herangezogen. Ab 2013 dient als Berechnungsgrundlage der
Bruttolohn. Dies kann für viele Eltern erhebliche
Einbußen bedeuten.
Ehegattensplitting
Die steuerlichen Veranlagungsformen von Verheirateten
werden 2013 von sieben auf 4 Veranlagungsvarianten
verkürzt.
Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags
Der Übungsleiterfreibetrag steigt 2013 von 2100 Euro auf
2400 Euro jährlich.
Elektrofahrzeuge bekommen einen Steuerbonus
Elektrofahrzeuge bleiben künftig zehn Jahre von der
Kfz-Steuer befreit (anstatt wie bisher fünf).
Unisex-Tarife werden verpflichtend
Seit dem 21. Dezember 2012 darf bei Versicherungstarifen
nicht mehr geschlechtsspezifisch unterteilt werden. Es
müssen für alle Versicherungsnehmer, egal welchen
Geschlechts, dieselben Tarife gelten.
Grundfreibetrag wird erhöht
Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt 2013 von 8004
Euro auf 8130 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte
Betrag.
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Besserverdienende müssen ab 2013 höhere Sozialabgaben
leisten. Durch die gestiegenen Brutto-Einkommen erhöhen
sich die Sozialabgaben in allen Bereichen. In der
Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die
Beitragsbemessungsgrenze um 200 Euro (in den alten
Bundesländern). In der gesetzlichen Krankenversicherung
wird die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit auf 3937,50
Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ab
2013 auf 4350 Euro.
Wegfall der Praxisgebühr
2013 fällt die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal weg.
Einheitlicher Rundfunkbeitrag an die GEZ
Ab 2013 muss jeder Haushalt, ganz unabhängig davon, wie
viele TV- oder Radiogeräte vorhanden sind, einheitlich
17,98 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
bezahlen.
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