2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

| Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember

2013 - Was änderte sich in 2003


Briefporto wird teurer
Ab dem 1. Januar kostet ein Brief bis 20 Gramm 58 Cent anstatt wie bisher 55 Cent. Die alten Briefmarken behalten ihre Gültigkeit und können mit 3-Cent-Marken ergänzt werden, die es seit Dezember 2012 bei der Post zu kaufen gibt. Parallel können ab Januar 2013 auch 58-Cent-Marken erworben werden.

Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung sinkt 2013 auf 18,9 Prozent. Der Krankenversicherungsbeitrag bleibt für den Arbeitnehmer wie bisher bei 8,2 Prozent. Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bleiben unverändert. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird etwas erhöht (um 0,25 Prozentpunkte). Arbeitnehmer merken die Änderungen auf ihrem Lohnzettel: Es bleiben in etwa 9 Euro mehr pro Monat (bei einem Brutto-Verdienst von 3000 Euro).

Neue Verdienstgrenze für Minijobber
Minijobber können sich über eine Erhöhung der Verdienstgrenze von 400 Euro auf 450 Euro freuen. Es ändert sich zudem die Rentenversicherungspflicht: Ab 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig, wenn sie nicht extra eine Befreiung beantragen. Dabei zahlt der Arbeitgeber wie bisher 15 Prozent und der Arbeitnehmer zusätzlich 3,9 Prozent. Es ist zudem möglich, den Rentenbeitrag auf die vollen 18,9 Prozent aufzustocken, um vollwertige Pflichtbeitragszeiten angerechnet zu bekommen.

Betreuungsgeld kommt
Ab August 2013 tritt das neue Betreuungsgeld in Kraft. Eltern, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder nicht in die Obhut einer staatlichen Betreuungseinrichtung geben, sondern diese selbst betreuen, bekommen 100 Euro monatlich vom Staat. 2014 soll dieser Betrag auf 150 Euro pro Monat angehoben werden. Ein zeitgleicher Bezug von Eltern- und Betreuungsgeld ist jedoch nicht möglich.

Neue Regeln beim Elterngeld
Bisher wurde für die Berechnung des Elterngeldes der Nettolohn der letzten 12 bis 14 Monate vor der Geburt herangezogen. Ab 2013 dient als Berechnungsgrundlage der Bruttolohn. Dies kann für viele Eltern erhebliche Einbußen bedeuten.

Ehegattensplitting
Die steuerlichen Veranlagungsformen von Verheirateten werden 2013 von sieben auf 4 Veranlagungsvarianten verkürzt.

Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags
Der Übungsleiterfreibetrag steigt 2013 von 2100 Euro auf 2400 Euro jährlich.

Elektrofahrzeuge bekommen einen Steuerbonus
Elektrofahrzeuge bleiben künftig zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit (anstatt wie bisher fünf).

Unisex-Tarife werden verpflichtend
Seit dem 21. Dezember 2012 darf bei Versicherungstarifen nicht mehr geschlechtsspezifisch unterteilt werden. Es müssen für alle Versicherungsnehmer, egal welchen Geschlechts, dieselben Tarife gelten.

Grundfreibetrag wird erhöht
Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt 2013 von 8004 Euro auf 8130 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Beitragsbemessungsgrenze steigt
Besserverdienende müssen ab 2013 höhere Sozialabgaben leisten. Durch die gestiegenen Brutto-Einkommen erhöhen sich die Sozialabgaben in allen Bereichen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 200 Euro (in den alten Bundesländern). In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit auf 3937,50 Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ab 2013 auf 4350 Euro.

Wegfall der Praxisgebühr
2013 fällt die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal weg.

Einheitlicher Rundfunkbeitrag an die GEZ
Ab 2013 muss jeder Haushalt, ganz unabhängig davon, wie viele TV- oder Radiogeräte vorhanden sind, einheitlich 17,98 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bezahlen.


<< Das geschah 2012   |   Das änderte sich 2014 >>