Brigitte Mohnhaupt Lebenslauf
Am
24. Juni 1949 wurde Brigitte
Mohnhaupt in Rheinberg geboren und wuchs in
bürgerlichen Verhältnissen auf. Ihre Eltern ließen
sich 1960 scheiden, und Mohnhaupt zog zu ihrer
Mutter. In Bruchsal bei Karlsruhe legte sie 1967 am
Schönborn-Gymnasium ihr Abitur ab. Nachfolgend
begann sie ihr Studium an der Philosophischen
Fakultät der Universität München.
1968 heiratete sie Rolf Heißler, welcher später
ebenfalls Mitglied der RAF wurde. Die Ehe wurde nach
zwei Jahren geschieden. Mohnhaupt blieb, aufgrund
ihrer Nähe zu Karlsruhe, nicht verborgen, dass sich
hier die RAF – die Rote Armee Fraktion – bildete.
Sie entwickelte ein grenzenloses Gewaltpotential und
wurde im Jahr 1971 ebenfalls Mitglied der RAF.
Brigitte Mohnhaupt übernahm die Logistik, die
Organisation sowie die Beschaffung der Waffen.
Mohnhaupt wurde in Berlin am 9. Juni 1972 verhaftet,
zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt und am
8. Februar 1977 aus der Haft entlassen.
Als der Kern der RAF, zusammengesetzt aus Ulrike
Meinhof, Jan-Carl Raspe,
Gudrun Ensslin und Andreas
Baader, in Haft kam, übernahmen unter anderem
Mohnhaupt und Christian Klar nach der Ermordung des
damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback am
7. April 1977 sowie dem Mord an Jürgen Ponto, Chef
der Dresdner Bank, am 30. Juli 1977 die Bewachung
des am 5. September 1977 entführten
Die Schleyer-Entführung
Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer.
Bereits an dessen Verschleppung, bei welcher der
Fahrer Schleyers sowie weitere drei Begleiter
ermordet wurden, waren sie beteiligt.
Schleyer wurde entführt, um ihn als Druckmittel zur
Befreiung der inhaftierten RAF-Mitglieder zu
benutzen. Die Forderung lautete, dass jeder von
ihnen einhunderttausend DM erhalten und aus
Deutschland ausgeflogen werden solle. Der damalige
Bundeskanzler Helmut Schmidt weigerte sich, auf die
Forderung einzugehen und machte damit deutlich, dass
die Bundesrepublik Deutschland nicht erpressbar sei.
Daraufhin entführten vier arabische Terroristen am
13. Oktober 1977 die Lufthansamaschine „Landshut“
auf dem Flug von
Mallorca nach
Frankfurt und gaben
als neues Ziel Mogadischu in Somalia an.
82 Passagiere und fünf Besatzungsmitglieder befanden
sich damals an Bord der Landshut. Mit der Entführung
der Maschine schlossen sich die arabischen
Terroristen der RAF an und stellten ebenfalls die
Forderung der Freilassung der in Deutschland in Haft
sitzenden RAF-Mitglieder. Einer Spezialeinheit des
Bundesgrenzschutzes, der damals neu gegründeten GSG
9, gelang am
18. Oktober 1977 mit einem
spektakulären Einsatz die Befreiung der Geiseln auf
dem Flughafen Mogadischu.
Selbstmord in Stammheim
Wenige Stunden nach der Nachricht über die
Geiselbefreiung begingen Ulrike Meinhof, Gudrun
Ensslin, Brigitte Mohnhaupt und Jan-Carl Raspe in der
Strafanstalt Stuttgart Stammheim Selbstmord.
Hanns-Martin Schleyer konnte trotz intensivster
Bemühungen nicht befreit werden. Sein Leichnam wurde
am 19. Oktober 1977 im Kofferraum eines Autos
gefunden.
Mohnhaupt wurde am 1
1. Mai 1978 zusammen mit Rolf
Clemens Wagner, Siglinde Hofmann sowie Peter-Jürgen
Book in Jugoslawien festgenommen. Jugoslawien
forderte für eine Auslieferung der Terroristen einen
Austausch von acht Exilkroaten, was die
Bundesregierung jedoch ablehnte. Den RAF-Gefangenen
wurde am
17. November 1978 die Genehmigung erteilt,
aus Jugoslawien in ein Land ihrer Wahl auszureisen.
Brigitte Mohnhaupt beteiligte sich am 15. September
1981 am Attentat auf den US-General Frederick
Kroesen, welcher dabei verletzt wurde.
Mohnhaupt wurde am
11. November 1982 erneut
verhaftet aufgrund der ihr zur Last gelegten Taten
der RAF in den Jahren 1971 bis 1977 sowie des
Anschlags auf Frederick Kroesen. Am 2. Februar
1984
begann der Prozess gegen Mohnhaupt und im März
1985 wurde
sie zu fünfmal lebenslänglich sowie zusätzlich zu
fünfzehn Jahren Haft verurteilt. Wegen der
besonderen Schwere der Schuld betrug die
Mindesthaftstrafe 24 Jahre.
Mohnhaupt wurde in der JVA Aichach in Bayern
inhaftiert. Ihr Gesuch vom 21. Februar 2006 auf
vorzeitige Entlassung wurde aufgrund der
vorliegenden besonderen Schwere der Schuld
abgelehnt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied
jedoch am
12. Februar 2007 die Entlassung Mohnhaupts
auf Bewährung zum 27. März 2007. Begründet wurde
diese Entscheidung mit der Übereinstimmung zwischen
Bundesanwaltschaft sowie einem Sachverständigen,
nach dessen Aussagen es keine Anhaltspunkte gäbe,
dass Mohnhaupt zukünftig erneut schwere Straftaten
begehen könne.
Ab Anfang 2007 löste ihre Entlassung öffentliche und
kontroverse Diskussionen aus, welche davon getragen
wurden, Abstand zu nehmen von einem generellen
Abbüßen einer solchen Tat.
Brigitte Mohnhaupt
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