Brigitte Mohnhaupt Lebenslauf

Am 24. Juni 1949 wurde Brigitte Mohnhaupt in Rheinberg geboren und wuchs in bürgerlichen Verhältnissen auf. Ihre Eltern ließen sich 1960 scheiden, und Mohnhaupt zog zu ihrer Mutter. In Bruchsal bei Karlsruhe legte sie 1967 am Schönborn-Gymnasium ihr Abitur ab. Nachfolgend begann sie ihr Studium an der Philosophischen Fakultät der Universität München.
1968 heiratete sie Rolf Heißler, welcher später ebenfalls Mitglied der RAF wurde. Die Ehe wurde nach zwei Jahren geschieden. Mohnhaupt blieb, aufgrund ihrer Nähe zu Karlsruhe, nicht verborgen, dass sich hier die RAF – die Rote Armee Fraktion – bildete. Sie entwickelte ein grenzenloses Gewaltpotential und wurde im Jahr 1971 ebenfalls Mitglied der RAF. Brigitte Mohnhaupt übernahm die Logistik, die Organisation sowie die Beschaffung der Waffen. Mohnhaupt wurde in Berlin am 9. Juni 1972 verhaftet, zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt und am 8. Februar 1977 aus der Haft entlassen.
Als der Kern der RAF, zusammengesetzt aus Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Andreas Baader, in Haft kam, übernahmen unter anderem Mohnhaupt und Christian Klar nach der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback am 7. April 1977 sowie dem Mord an Jürgen Ponto, Chef der Dresdner Bank, am 30. Juli 1977 die Bewachung des am 5. September 1977 entführten

Die Schleyer-Entführung

Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Bereits an dessen Verschleppung, bei welcher der Fahrer Schleyers sowie weitere drei Begleiter ermordet wurden, waren sie beteiligt.
Schleyer wurde entführt, um ihn als Druckmittel zur Befreiung der inhaftierten RAF-Mitglieder zu benutzen. Die Forderung lautete, dass jeder von ihnen einhunderttausend DM erhalten und aus Deutschland ausgeflogen werden solle. Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt weigerte sich, auf die Forderung einzugehen und machte damit deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht erpressbar sei. Daraufhin entführten vier arabische Terroristen am 13. Oktober 1977 die Lufthansamaschine „Landshut“ auf dem Flug von Mallorca nach Frankfurt und gaben als neues Ziel Mogadischu in Somalia an.
82 Passagiere und fünf Besatzungsmitglieder befanden sich damals an Bord der Landshut. Mit der Entführung der Maschine schlossen sich die arabischen Terroristen der RAF an und stellten ebenfalls die Forderung der Freilassung der in Deutschland in Haft sitzenden RAF-Mitglieder. Einer Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes, der damals neu gegründeten GSG 9, gelang am 18. Oktober 1977 mit einem spektakulären Einsatz die Befreiung der Geiseln auf dem Flughafen Mogadischu.

Selbstmord in Stammheim

Wenige Stunden nach der Nachricht über die Geiselbefreiung begingen Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Brigitte Mohnhaupt und Jan-Carl Raspe in der Strafanstalt Stuttgart Stammheim Selbstmord.
Hanns-Martin Schleyer konnte trotz intensivster Bemühungen nicht befreit werden. Sein Leichnam wurde am 19. Oktober 1977 im Kofferraum eines Autos gefunden.
Mohnhaupt wurde am 11. Mai 1978 zusammen mit Rolf Clemens Wagner, Siglinde Hofmann sowie Peter-Jürgen Book in Jugoslawien festgenommen. Jugoslawien forderte für eine Auslieferung der Terroristen einen Austausch von acht Exilkroaten, was die Bundesregierung jedoch ablehnte. Den RAF-Gefangenen wurde am 17. November 1978 die Genehmigung erteilt, aus Jugoslawien in ein Land ihrer Wahl auszureisen.
Brigitte Mohnhaupt beteiligte sich am 15. September 1981 am Attentat auf den US-General Frederick Kroesen, welcher dabei verletzt wurde.
Mohnhaupt wurde am 11. November 1982 erneut verhaftet aufgrund der ihr zur Last gelegten Taten der RAF in den Jahren 1971 bis 1977 sowie des Anschlags auf Frederick Kroesen. Am 2. Februar 1984  begann der Prozess gegen Mohnhaupt und im März 1985 wurde sie zu fünfmal lebenslänglich sowie zusätzlich zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt. Wegen der besonderen Schwere der Schuld betrug die Mindesthaftstrafe 24 Jahre.
Mohnhaupt wurde in der JVA Aichach in Bayern inhaftiert. Ihr Gesuch vom 21. Februar 2006 auf vorzeitige Entlassung wurde aufgrund der vorliegenden besonderen Schwere der Schuld abgelehnt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied jedoch am 12. Februar 2007 die Entlassung Mohnhaupts auf Bewährung zum 27. März 2007. Begründet wurde diese Entscheidung mit der Übereinstimmung zwischen Bundesanwaltschaft sowie einem Sachverständigen, nach dessen Aussagen es keine Anhaltspunkte gäbe, dass Mohnhaupt zukünftig erneut schwere Straftaten begehen könne.
Ab Anfang 2007 löste ihre Entlassung öffentliche und kontroverse Diskussionen aus, welche davon getragen wurden, Abstand zu nehmen von einem generellen Abbüßen einer solchen Tat.

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