Geschichte der EU
Der Zweite Weltkrieg war vor allem durch den
Nationalismus begonnen worden. Um dieses Manko der
Nationalstaaten zu umgehen, gründeten verschiedene
europäische Nationen nach dem Krieg eine
Gemeinschaft, um einen Krieg, wie er kurz zuvor in
Europa gewütet hatte, auf ewig zu unterbinden. Viele
Staatschefs waren sich bewusst, dass der Versailler
Vertrag
Deutschland 1919 eine zu hohe Bürde
aufgetragen hatte. Deswegen wurde die Bundesrepublik
Deutschland nicht als besiegte Macht, sondern
als
gleichberechtigter Partner von Anfang an in diesen
Prozess mit eingebunden. Die Idee einer Gemeinschaft
ging auf den französischen Politiker Robert Schuman
(1886-1963) zurück, der 1950 die Staaten Europas zu
einem Bund einlud, der vor allem wirtschaftliche
Bedeutung haben sollte. Seinem Plan lag folgende
Idee zu Grunde: Wenn die deutsche und französische
Wirtschaft miteinander verzahnt wäre, so könnte
keines dieser beiden Länder gegeneinander Krieg
führen. Dies wurde auf alle Staaten übertragen.
Am
18. April 1951 trafen sich die
Regierungsvertreter
Frankreichs,
Deutschlands,
Luxemburgs,
Belgiens,
Italiens und der
Niederlande,
um die Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu
begründen. Diese Gemeinschaft markiert die
Geburtsstunde der Europäischen Union von heute, auch
wenn es ein reiner wirtschaftlicher Vertrag war.
Dies charakterisiert den Beginn der ersten
Zusammenschlüsse, denn die Europäische Union fußt
auf den wirtschaftlichen Gemeinschaften der 1950er
Jahre. 1957 wurden in Rom die Römischen Verträge
unterzeichnet, die die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft ins Leben riefen. Ziel war
es, neben der Verzahnung auch einen europäischen
Binnenmarkt zu schaffen. So friedlich war der
Gedanke in den 1950er und 1960er Jahren allerdings
auch nicht, denn der Kalte Krieg war auf dem
Höhepunkt. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit sollte
eine Schwächung einzelner Staaten verhindern. Vor
allem das geteilte Deutschland stellte eine Gefahr
dar. Man wollte verhindern, dass Westdeutschland
kommunistisch wurde. Bis in die
1980er Jahre
stellten sich die Europäischen Gemeinschaften, die
Verträge rein wirtschaftlich dar.
1967 wurden im Fusionenvertrag alle vorhergehenden Einzelverträge
zusammengefasst.
Mitte und Ende der 1980er Jahre wurden die
wirtschaftlichen Verträge um Verträge zur
Zusammenarbeit auf anderen Gebieten erweitert. Das
Ende der Sowjetunion hatte Europa die Gefahr des
Kalten Krieges genommen. Europa zielte nun auf eine
friedliche Koexistenz, die alle Bereiche umfassen
konnten. Dabei gingen die Initiativen von
Mitteleuropa aus, das wirtschaftlich
fortgeschrittener war als der Süden und die
Peripherie. 1992 wurde im Vertrag von Maastricht
dieser neuen Politik Rechnung getragen. Die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde zugunsten
einer Europäischen Gemeinschaft erweitert. Fortan
wurde das supranationale Gebilde auch EG genannt,
besaß aber völkerrechtlich noch keinen
Rechtscharakter. Es bestimmte den Fahrplan einer
wirtschaftlichen Einigung, deren Ziel eine
Montanunion war, die dann ab 2002 in einer
gemeinsamen Währung gipfeln sollte. 1995 wuchs die
EG auf 15 Mitglieder an. Der Zuwachs wurde in
weiteren Verträgen von Amsterdam 1997 und Nizza 2001
auch auf die neuen Mitglieder abgestimmt.
1998
wurden die nationalen Währungen auf den Ecu, die
europäische Währung, abgestimmt.
2002 schließlich
wurde der Euro als Währung in 15 Ländern eingeführt.
2004 und
2007 wurde die EG um 12 Länder im Osten
Europas erweitert. Sie umfasste nun 27 Staaten.
Eine dritte Phase lässt sich ab Mitte der 2000er
feststellen. Nach der wirtschaftlichen und der
organisatorischen Zusammenarbeit, kamen die
Vertreter der 27 Staaten zusammen, um nun auch der
EG einen verbindlicheren Rechtscharakter zu geben.
Die EG sollte in einen Staatenbund überführt werden.
Das Europäische Parlament sollte mehr Befugnisse
erhalten, es sollte einen Präsidenten geben usw. Im
Vertrag von Lissabon wurde
2007 demgemäß die
Abschaffung der EG und die Einführung der EU
beschlossen. 2009 wurde der EG-Vertrag beendet.
Seitdem nennt sich die supranationale Organisation
Europäische Union. Die Beschlüsse von Lissabon, die
Ausarbeitung einer europäischen Verfassung wurden
zwar erreicht, aber von den Mitgliedsstaaten nicht
ratifiziert. Hier zeigten sich 2009 die Grenzen der
EU, als viele Mitgliedsstaaten in Referenda die
Verfassung nicht annahmen. Eine politische Union,
wie
in den USA, ist so erstmals auf Dauer
gescheitert. 2009 kehrte die EU zu ihren Grundlagen
zurück und befasste sich wieder vermehrt mit
wirtschaftlichen Belangen.
2010 kam es zu einem Rückschritt in der Entwicklung.
Es wurde bekannt, dass der gesamt-europäische
Lebensstandard in vielen Staaten nur durch
Kreditaufnahme finanziert werden konnte. In
Griechenland wurde offenbar, dass 1998 bei der
Synchronisation der Währungen massive
Vertragsverletzungen getätigt wurden. Das Land
befand sich nun vor dem Staatsbankrott. Laut des
Vertrages von Lissabon hätten die Mitgliedstaaten
keinerlei Hilfe leisten müssen, aber die Gefahr des
Ausweitens auf andere Staaten war zu groß. Man
beschloss dementsprechend, dem Land zu helfen. Es
wurden Rettungsschirme installiert, die notleidenden
Staaten zu Hilfe kommen sollten. Der ESM trat 2012
in Kraft. Die Eurokrise hat das Misstrauen in eine
politische Union sehr vertieft, aber gleichzeitig
auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa
wieder in Zweifel gezogen.
2012 stellt dementsprechend einen Scheidepunkt in
der Geschichte der EU dar, der zeigen wird, wie
stark der Zusammenhalt der einzelnen Staaten
wirklich ist.