Gesetzliche Feiertage in Deutschland
Neujahr - (1. Januar)
Der Neujahrestag wird in Deutschland, wie auch in
den meisten
anderen Ländern, zum Jahresanfang (also dem
1. Januar) begangen. Dieser fand seine Verbreitung
im deutschsprachigen Raum so wie im restlichen
Kulturraum des Westens bereits seit dem
Mittelalter
und rührte vom kirchlichen Marienfest her, welches
seinen Ursprung in
Rom hatte. Das Neujahr, ist in Deutschland
bundesweit, ein gesetzlicher Feiertag.
Heiligen 3 Könige - (6. Januar)
Das Fest der "Heiligen Drei Könige" ist in
Deutschland ein gängiger religiöser Feiertag und hat
in katholischen Regionen des Landes auch oft die
Bezeichnung "Dreikönigstag" oder "Dreikönigsfest"
inne. Die eigentliche Bedeutung hingegen ist
"Erscheinung des Herrn", bei der die Kirche dem
Sichtbarwerden von Jesus Christus' Göttlichkeit
gedenkt und diese begeht. Aufgrund der Verehrung der
Heiligen Drei Könige im deutschsprachigen
Mittelalter, traten diese zunehmend in den
Vordergrund des Feiertages. So wird während der
Begehung des Festes, sowohl bei der evangelischen
als auch bei der katholischen Kirche, die Geschichte
von den drei Weisen aus dem Morgenland verlesen. Die
heiligen drei Könige ist nicht bundesweit ein
Feiertag, der
6. Januar ist nur in den Bundesländern
Sachsen-Anhalt,
Baden-Württemberg und Bayern ein gesetzlicher
Feiertag.
Aschermittwoch - (zwischen dem 4. Februar und dem
10. März)
Der Aschermittwoch wird jährlich auf den 46. Tag vor
dem Ostersonntag festgesetzt. Er läutet eine
46-tägige Fastenzeit ein, welche an die 40 Tage
erinnern soll, die Jesus Christus mit Gebeten in der
Wüste verbracht hatte. Die Fastenzeit findet
abzüglich der sechs fastenfreien Sonntage bis zum
Karsamstag (zwischen Karfreitag und Ostersonntag)
statt. Der Aschermittwoch gilt in Deutschland nicht
als gesetzlicher Feiertag, beinhaltet aber dass
Arbeitgeber ihren Angestellten arbeitsfreie Zeit
einräumen müssen um an einem Gottesdienst teilnehmen
zu können.
Karfreitag - (zwischen dem 20. März und dem 23.
April)
Der Karfreitag wird variierend zwischen dem 20. März
und dem 23. April begangen. Es handelt sich dabei um
einen religiösen Feiertag, bei dem die Christen an
den Tod von Jesus Christus am Kreuz gedenken. Der
Karfreitag gilt in Deutschland bundesweit als
gesetzlicher Feiertag und ist aufgrund der Regelung
für "stille Tage" mit einem Tanzverbot versehen.
Ostersonntag - (zwischen dem 22. März und dem 25.
April)
Der Osterfeiertag fällt jedes Jahr auf den Sonntag
nach dem Frühjahrsvollmond, was den Feiertag
zwischen dem 22. März und dem 25. April variieren
lässt. Es wird der Auferstehung von Jesus Christus
gedacht, welcher den Tod am Kreuze überwunden hat
und wieder auferstanden ist. Der Ostersonntag gilt
in Deutschland nicht als gesetzlicher Feiertag, was
sich durch die ständige Begehung an einem Sonntag
jedoch auch erübrigt.
Ostermontag - (zwischen dem 23. März und dem 26.
April)
Der Ostermontag wird im Anschluss an die Karwoche
und den Ostersonntag begangen und steht in seiner
Begehung ebenfalls im Zeichen der Auferstehung Jesu
Christi. Entgegen dem Ostersonntag, gilt der
Ostermontag in Deutschland bundesweit zu den
gesetzlicher Feiertage.
siehe: Geschichte des
Osterfest
Christi Himmelfahrt - (zwischen dem 30. April und
dem 3. Juni)
An "Christi Himmelfahrt" wird die Rückkehr von
Jesus
Christus als dem Sohn Gottes zu seinem Vater in den
Himmel begangen. Die Begehung findet jährlich 39
Tage nach dem Ostersonntag statt und variiert
von
daher zwischen dem 30. April und dem 3. Juni. Seit
dem
Jahre 1936
gilt "Christi Himmelfahrt" als gesetzlicher Feiertag
in Deutschland.
Tag der Arbeit - (1. Mai)
Seine Anfänge hatte der internationale "Tag der
Arbeit" in den Massendemonstrationen der
australischen (
1856)
und nordamerikanischen (
1886)
Arbeiterbewegung, welche zu Generalstreiks
aufgerufen hatten um den Achtstundentag
durchzusetzen. Letzterer löste in den gesamten
Industrieregionen Demonstrationen und Massenstreiks
aus. In Deutschland versuchte man den Feiertag
erstmals
im
Jahre 1919 bei der Nationalversammlung der
Weimarer Republik durchzusetzen, was jedoch nur für
das Jahr 1919 selbst gelang und als grundsätzlicher
gesetzlicher Feiertag durch die Mehrheit der Versammlung auf
Ablehnung gestoßen ist. Erst
im Jahre 1933,
nach der Machtübernahme Hitlers, wurde der 1. Mai
erstmals als gesetzlicher Feiertag eingeführt und
vorerst als "Feiertag der nationalen Arbeit"
bezeichnet. Nach dem Untergang des Dritten Reiches,
wurde der 1. Mai sowohl in der BRD als auch in der
DDR als
allgemeingültiger "Tag der Arbeit" übernommen. Heute
gilt der 1. Mai bundesweit weiterhin als
gesetzlicher Feiertag.
Pfingsten - (zwischen dem 10. Mai und dem 13.
Juni)
Pfingsten wird jährlich jeweils am 50. Tag nach
Ostern begangen und variiert demnach zwischen dem
10. Mai und dem
13. Juni. Der religiöse Feiertag
begeht die Entstehung des Heiligen Geistes. In
Deutschland gilt Pfingsten bundesweit als
gesetzlicher Feiertag.
Fronleichnam - (zwischen dem 21. Mai und dem 24.
Juni)
Fronleichnam ist ein religiöser Feiertag, der am 60.
Tag nach Ostersonntag begangen wird. Was die
Begehung variierend zwischen dem 21. Mai und dem 24.
Juni stattfinden lässt. Während dieses Festes,
feiert die katholische Kirche die leibliche
Gegenwart von Jesus Christus im Sakrament der
Eucharistie. Fronleichnam gilt in den Bundesländern
Saarland, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,
Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern als
gesetzlicher Feiertag.
Gesetzliche Feiertage 2017
Welche Bedeutung hat der Advent, Silvester oder
Pfingsten? Die Geschichte der Feiertage oder
Gedenk-, oder Festtage ist heute nicht mehr
jedermann bekannt. Die wichtigsten Feiertage
national und international sind hier detailliert
aufgeschlüsselt nach deren Geschichte und Bedeutung
der Gedenktage. Hier erfährt man warum bzw.
wer an diesem Tag feiert und wie deren Herkunft
entstanden ist, mit sehr viel
Hintergrundinformationen. Wer mehr wissen will als
dass er an einem bestimmten Tag im im Jahr Urlaub
oder arbeitsfrei hat, findet hier einen umfassenden
Überblick über die Herkunft, Geschichte und heutige
Bedeutung der Feiertage. Abgeschaffte Feiertage
finden auch Erwähnung.
Mariahimmelfahrt - (15. August)
"Mariahimmelfahrt" oder im volkstümlichen
Sprachgebrauch "Mariä Himmelfahrt" ist ein
religiöser Feiertag der katholischen Kirche, welcher
in Deutschland auf das Jahr 813 zurückzuführen ist.
Damit wird die "Assumptio Mariae", also die Aufnahme
Marias in den Himmel begangen. Die Begehung am 15.
August, ist in den Bundesländern Saarland und Bayern
ein gesetzlicher Feiertag.
Tag der Deutschen Einheit - (3. Oktober)
Der "Tag der Deutschen Einheit" am
3.
Oktober ist auf das Jahr
1990 zurückzuführen
und die an diesem Tag vollzogene Wiedervereinigung
von West- und Ostdeutschland. Gleichzeitig wird
damit die Gründung der "neuen Länder" begangen.
Dieses Datum gilt als deutscher Nationalfeiertag und
ist bundesweit auch als gesetzlicher Feiertag
etabliert.
Reformationstag - (31. Oktober)
Der Reformationstag wird in Deutschland von der
evangelischen Kirche begangen und dient dem Gedenken
an
Martin Luther und die Reformation. Er gilt in den
Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen,
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg als
gesetzlicher Feiertag.
Allerheiligen - (1. November)
Der Feiertag "Allerheiligen" wurde seit dem Jahre
835 für die gesamte Westkirche und damit auch für
Deutschland, auf den
1.
November festgelegt. Allem voran sollte der
Feiertag dem Gedenken aller Heiligen dienen um die
Gedenkfeste an Heilige in einem Fest zu bündeln. Das
Fest wird in den Bundesländern Baden-Württemberg,
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland und in den vorwiegend katholischen Gebieten
Thüringens als gesetzlicher Feiertag begangen.
Heiligabend - (24. Dezember)
Der "Heilige Abend" oder auch "Heiligabend" wird am
Abend des 24. Dezembers begangen und gehört vom
Standpunkt liturgischen Kalenders bereits zum
Weihnachtstag. Der 24. Dezember selbst wird nicht
als gesetzlicher Feiertag begangen, hat aber eine
Tradition eines stillen Tages ab Beginn oder
Nachmittagsstunden bzw. Abendstunden, welcher in der
Regel im Kreis der Familie gefeiert wird.
Weihnachten - (25. - 26. Dezember)
Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag wird die Geburt Jesu
Christi gefeiert, dessen Begehung in Deutschland auf
die Mitte des 8. Jahrhunderts zurückdatiert wird.
Martin Luther wird dabei als Initiator für die
Festlegung des Festes auf die Tage des 25. und 26.
Dezembers in Deutschland gesehen. Diese Tage gelten
bundesweit als gesetzliche Feiertage.
Silvester - (31. Dezember)
Hinter der Begehung des Silvesterabends, stecken
alte germanische Wurzeln. Die Römer feierten den Tag
erstmals im Jahre 153 v. Chr. in Form eines
Jahresendfestes. Die Begrifflichkeit "Silvester"
entstammt im Zuge der Gregorianischen
Kalenderreform, als der letzte Tag des Jahres auf
den Todestag von Papst Silvester I. verlegt wurde.
In den meisten Teilen der Welt wird der
Jahreswechsel mit einem Feuerwerk begangen. In
Deutschland ist der 31. Dezember bundesweit ein
gesetzlicher Feiertag.
Abgeschaffte gesetzliche Feiertage
Im Jahre 1990 löste im Zuge der Wiedervereinigung
der "Tag der Deutschen Einheit" am 3. Oktober, den
"Tag der Deutschen Einheit" vom 17. Juni ab. Dieser
war dem Volksaufstand in der DDR, am
17. Juni im
Jahre 1953 gewidmet und in der
Bundesrepublik Deutschland als "Tag der Deutschen
Einheit" eingeführt worden. Nach der Umgestaltung
des Feiertages, galt der 17. Juni weiterhin als "Tag
der Niederschlagung des Aufstandes in der DDR 1953"
und wurde
im
Jahre 2000 dann gänzlich abgeschafft.
Der Buß- und Bettag, welcher variierend zwischen dem
16. und 22. November stattfindet, wurde im Jahre
1995 als
gesetzlicher Feiertag in Deutschland abgeschafft.
Lediglich das Bundesland
Sachsen behielt den
Feiertag nach seiner bundesweiten Abschaffung
weiterhin als gesetzlichen und damit arbeitsfreien
Tag. In den übrigen Bundesländern haben die
Arbeitnehmer das Recht an diesem Tag Urlaub zu
bekommen.
Basteln und dekorieren für Feiertage
Basteln und dekorieren für Feiertage mit Bögen zum ausschneiden. Ein
Spaß auch für kleinere Kinder da die Feiertagsdekorationen eine
gestrichelte Schneidelinie haben und es relativ einfache Motive und
Formen sind. Die Vorlagen sind außer nach Feiertag oder Festtag auch
nach Jahreszeiten sortiert.
Auch für angehende Schulkinder gedacht, da es neben Weihnachten,
Ostern, Erntedankfest etc. auch z.B. den Einschulungstag gibt. Die
Kinder müssen die Vorlagen nicht unbedingt ganz sauber ausschneiden
und exakt anmalen um schöne Ergebnisse zu erzielen.
Das Vorlagenheft eignet sich deshalb nicht nür für Schüler sondern
auch für Kindergartenkinder.
Das broschierte Heft "Dekorationsvorlagen Feste und Feiertage" hat
auf 42 Seiten schöne Bastelvorlagen zum ausschneiden, ausmalen und
gestalten.