Die Geschichte Schleswig-Holsteins

Die schleswig-holsteinische Geschichte bezieht sich territorial im Wesentlichen auf das Gebiet, das dem Territorium des nördlichsten deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein entspricht. Nicht zum Bundesland Schleswig-Holstein gehört der 1920 als Region Sønderjylland an Dänemark abgetretene nördliche Teil des Landesteils Schleswig, der wie die 1937/38 an Hamburg gefallenen Gebiete von Altona und Wandsbek, über Jahrhunderte Schauplatz schleswig-holsteinischer Geschichte gewesen war.
Die nicht nur Nicht-Norddeutschen häufig kompliziert erscheinende schleswig-holsteinische Geschichte spielte sich bis zur Gründung des Landes Schleswig-Holstein 1946 (ab 1949 Bundesland) in mehreren, zum Teil parallel nebeneinander existierenden, zum Teil zeitlich aufeinander folgenden politischen Gebietskörperschaften ab. Neben den zeitweise miteinander vereinigten, zeitweise sich bekriegenden Herzogtümern Holstein und Schleswig spielten auch das bis 1876 als politische Einheit überdauernde Herzogtum Lauenburg, die bis 1559 unabhängige Bauernrepublik Dithmarschen, die erst ab 1937 schleswig-holsteinische Hansestadt Lübeck und der ebenfalls erst 1937 in Schleswig-Holstein aufgehende, bis dahin zu Oldenburg gehörende Landesteil Lübeck (heute Teil des Kreises Ostholstein) bedeutende Sonderrollen.
Die schleswig-holsteinische Geschichte wurde durch weitere Sonderheiten zusätzlich kompliziert: So galten die Landesteile Holstein und Schleswig zwar spätestens seit 1460 als ideell unteilbar („up ewig ungedeelt“), ihre Gebiete waren aber de facto über Jahrhunderte unter verschiedenen Herrschaften aufgeteilt, wobei die weitgehend autonomen Güter („Adlige Güter und Klöster“) des eingesessenen Adels („Schleswig-Holsteinische Ritterschaft“) wiederum gemeinschaftlicher Oberherrschaft oft miteinander verfeindeter Landesherren unterstanden. Ferner wurde die schleswig-holsteinische Geschichte dadurch bestimmt, dass zwar Holstein, Lübeck und Lauenburg zum Gebiet des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation beziehungsweise zum Deutschen Bund gehörten, der Landesteil Schleswig aber nicht. Und ebenso bestimmend war über Jahrhunderte das Verhältnis zur dänischen Monarchie, zu der Holstein und Schleswig in unterschiedlicher Ausprägung in Personalunions-, aber zeitweise auch in faktischer Realunions-Beziehung gestanden haben. Von nicht unerheblicher Bedeutung war nicht zuletzt auch die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung aus Deutschen, Dänen und Friesen.
Die historische Chronologie Schleswig-Holsteins lässt sich grob in drei Zeitabschnitte gliedern. Der der „Dänischen Gesamtstaatszeit 1773-1864“ vorangehenden Epoche sowie der dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 folgenden Zeit als preußische Provinz beziehungsweise als Land der Bundesrepublik Deutschland.
Die erste dauerhafte Besiedelung Schleswig-Holsteins durch germanische und slawische Bauern wird auf die Zeitmarke 4000 v. Chr. Geb. datiert. Vorher hatten bereits nomadisierende Jäger und Sammler nach Ende der letzten Eiszeit das Land durchstreift.
Im Ostteil des späteren Landesteils Schleswig siedelten nordgermanische Jüten und Dänen, im Westteil Friesen, im Südosten von Holstein Slawen und im übrigen Holstein die zum Westgermanen-Großstamm der Sachsen gezählten Dithmarscher, Holsten und Stormarn.
Im Zusammenhang mit durch Witterungsverschlechterungen ausgelösten Völkerwanderungen wanderten im ausgehenden Altertum Gruppen des im Schleigebiet ansässigen Germanenstamms der Angeln nach England aus. Dort vereinigten sie sich mit anderen niedersächsischen Stämmen und entwickelten sich als „Angelsachsen“ zur ur-englischen Bevölkerung.
Mit der Gründung des wichtigen Handelsplatzes Haithabu (in der Nähe der heutigen Stadt Schleswig) Ende des 8. Jahrhunderts durch Jüten und Dänen entstand die erste größere Siedlung der Region. Haithabu wurde Mitte des 11. Jahrhunderts bei einem Angriff norwegischer Wikinger zerstört.
Im Zuge der Christianisierung wurde das sächsisch besiedelte Holstein Ende des 8. Jahrhunderts vom Frankenreich dominiert und wurde in Folge schließlich Teil des Heiligen Römischen Reiches. Nördlich der Linie Eider-Schlei begann die Einflusssphäre der dänischen Könige, wobei sich in Grenznähe allmählich ein von der dänischen Zentralmacht mehr oder weniger unabhängiges dänisches Herzogtum Schleswig ausbildete.
Nach der kurzeitigen und durch die Schlacht bei Bornhöved 1227 beendeten Vereinigung aller nordelbischen Gebiete unter der Herrschaft des Dänen-Königs Waldemar II. setzten sich in Holstein die zunächst noch nominell den schwachen Lauenburger Herzögen lehnspflichtigen Schauenburger Grafen als Landesherren durch. Der einflussreiche und selbstbewusste holsteinische Adel („Ritterschaft“) verstand es, sich zahlreiche Privilegien zu verschaffen. Zudem breitete sich dieser Landadel durch Kauf und Fehde auch nördlich der Eiderlinie aus und verdrängte den dort ansässigen dänischen Adel. Nachdem die Schauenburger Grafen 1386 vom dänischen König als Dank für militärische Unterstützung vorübergehend mit einem Großteil des Herzogtums Schleswig belehnt worden waren, entstand endgültig ein gemeinsames schleswig-holsteinisches Bewusstsein.
Nach Aussterben der Schauenburger Hauptlinie erreichte es der schleswig-holsteinische Adel, dass Holstein (seit 1474 Herzogtum) und Schleswig einen gemeinsamen Herrscher bekamen. Im „Ripener Freiheitsbrief“ (1460) wurden dem Adel vom aus dem Haus Oldenburg stammenden dänischen König Christian I. nicht nur ihre Privilegien bestätigt, sondern auch die Garantie, dass Schleswig und Holstein stets einen gemeinsamen Herrscher haben würden. Die in Personalunion als König-Herzog sowohl über Holstein als auch über Schleswig als eigenständige Herzogtümer regierenden dänischem Könige haben die Herrschaft über das Land im Verlauf von dynastischen Erbfolgeregelungen zwar bald geteilt, doch blieb die Fiktion eines gemeinschaftlichen Schleswig-Holsteins erhalten. In der frühen Neuzeit war das Land in viele nicht zusammenhängende Gebietsstreifen zwischen den dänischen Königen und den Gottorfer Herzögen aufgesplittert. So war zum Beispiel das 1559 eroberte Westküstenland Dithmarschen in das herzogliche Norderdithmarschen und das königliche Süderdithmarschen geteilt.
Das 17. und das 18. Jahrhundert waren durch ständige Konflikte zwischen der dänischen Monarchie und den ebenfalls in Schleswig und Holstein regierenden Gottorfer Herzögen bestimmt. Dieser Konflikt hatte gesamteuropäischen Charakter, weil die Gottorfer zeitweilig die Dynastien in Schweden und Russland stellten. Schließlich setzten sich die dänischen Könige aber durch und vereinigten die beiden Herzogtümer unter ihrer Krone. Als eigenständige Teile des supranationalen „Dänischen Gesamtstaates“, zu dem auch Norwegen und Island gehörten, wurden Holstein und Schleswig bis 1864 von Kopenhagen aus regiert. Der besondere Zusammengehörigkeitscharakter beider Herzogtümer wurde unter anderem durch gemeinsame Verwaltungs- und Rechtsvorschriften betont.
Im Zusammenhang mit den deutschen und dänischen Nationalbewegungen versuchten die so genannten „Eiderdänen“ Schleswig staatsrechtlich dem dänischen Königreich vollkommen einzuverleiben und riefen damit den Protest deutscher Schleswig-Holsteiner hervor. Diese Schleswig-Holsteiner forderten ihrerseits ein von Dänemark unabhängiges Schleswig-Holstein unter der Herrschaft des Augustenburger Herzogs Friedrich. 1848 entwickelte sich dieser Konflikt zum „Schleswig-Holsteinischen Krieg 1848 - 1851“, den die Schleswig-Holsteiner „Erhebung“ und die Dänen „Aufruhr“ nannten. Mit der Unterstützung von Truppen des Deutschen Bundes etablierte sich eine provisorische schleswig-holsteinische Regierung, die aber nur von wenigen Staaten anerkannt wurde. Nachdem Preußen und die anderen Staaten des Deutschen Bundes auf britischen Druck hin aus dem Krieg ausgeschieden waren, wurde die auf sich allein gestellte schleswig-holsteinische Armee von den überlegenen dänischen Truppen in der Schlacht von Idstedt 1850 vernichtend geschlagen. Als Ergebnis internationaler Konferenzen wurde der bisherige Status von Schleswig und Holstein bestätigt.
Die Problematik zwischen Dänen und Deutschen blieb aber bestehen und belastete das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung entscheidend. Als Dänemark durch die Einführung einer neuen Verfassung 1863 gegen Schleswig-Holstein betreffende Friedensvertragsregelungen verstieß, marschierten preußische und österreichische Truppen 1864 ein und schlugen in einem kurzen Feldzug die dänische Armee. Dänemark musste sowohl auf Schleswig und Holstein als auch auf das erst 1815 im Austausch gegen Norwegen erhaltene Herzogtum Lauenburg verzichten. 1866/67 fiel das Land in Gänze an Preußen, nachdem es zwei Jahre als preußisch-österreichisches Kondominium verwaltet worden war, als Ergebnis des „Deutschen Krieges“ (1866). Zur Enttäuschung vieler Schleswig-Holsteiner setzte sich der preußische Ministerpräsident Bismarck nicht für die Etablierung eines eigenständigen Herzogtums Schleswig-Holstein ein, sondern machte das Land auch noch zur preußischen Provinz.
Das als Teil Preußens ab 1871 zum Deutschen Reich gehörende Schleswig-Holstein musste nach einer Volksabstimmung 1920 den mehrheitlich dänisch besiedelten Nordteil Schleswigs an Dänemark abtreten. Das in der Weimarer Republik als Schauplatz heftiger Bauernproteste („Landvolkbewegung“) und NS-Hochburg bekannte Land überstand den Zweiten Weltkrieg relativ unbeschadet und wurde deshalb ab 1945 Zielpunkt von Millionen Flüchtlingen. 1946 setzte die britische Militärregierung den ersten Landtag ein. Ein Meilenstein in der Geschichte der Völkerverständigung wurden 1955 die beispielhaften Bonn-Kopenhagener Erklärungen, die die Grundlage für einen musterhaften Minderheiten-Schutz beiderseits der deutsch-dänischen Grenze bildeten.
In der unmittelbaren Nachkriegszeit hatte Schleswig-Holstein mit dem Ruf zu kämpfen, Unterschlupfgebiet für Alt-Nazis zu sein. In der jüngeren Geschichte machte das Bundesland zwischen den Meeren vor allem durch die Auseinandersetzungen um das Atomkraftwerk Brokdorf und durch die Barschel-Affäre von sich reden.
Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, in dem eine Frau (Heide Simonis, 1993) an die Spitze einer Landesregierung gewählt worden ist.