Das Autojahr 2019 Automodelle
Das Autojahr 2019 brachte einige neue Regelungen
im Verkehrsrecht mit sich, die besonders die Einführung
eines Real-Tests bei der Abgasprüfung, den
verpflichtenden Einbau des automatischen Notrufsystems
eCall in allen Neuwagen und diverse Änderungen bei den
unterschiedlichen Typenklassen betrafen. Auch im Bereich
der Fahrverbote in Großstädten und bei der Lkw-Maut
wurden neue Richtlinien festgelegt. Entscheidend war
dabei, dass im Straßenverkehr die Wahrnehmung von
E-Fahrzeugen und E-Dienstwagen in besserer Form erfolgen
sollte, teilweise auch durch akustische Signale
verstärkt. Das betraf aber genauso die steuerlichen
Vorteile, von denen Fahrzeughalter profitieren und die
den Kauf eines E-Autos anregen sollten.
Besitzer von Elektroautos und Plug-In-Hybriden konnten
sich freuen, da der Bundestag für das kommende Jahr eine
Halbierung der Steuer für die private Nutzung von
Dienstfahrzeugen festgelegte. Das galt zwar nicht für
alle Fahrzeuge, jedoch für Modelle mit einem
Fahrzeugpreis unter 40.000 Euro. Halter von E-Fahrzeugen
als Firmenwagen konnten die Nutzung für private Ausflüge
dann mit einem Viertel der üblichen Bemessungsgrundlage
versteuern. Für Plug-In-Hybride galt die
0,5-Prozent-Steuer mit der Hälfte der
Bemessungsgrundlage.
Gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sollten hier
Nutzungsvorteile geschaffen werden, die auch der Umwelt
zugutekamen. Plug-In-Hybride sind dabei Kraftfahrzeuge,
die sowohl mit Verbrennungsmotor als auch mit Strom
funktionieren. Bekannte Modelle sind der „Toyota Prius“,
der „BMW i3“ oder der „Opel Ampera“. Das weltweit erste
Modell in der Massenherstellung war der „BYD F3DM“ des
chinesischen Automobilherstellers „BYD Auto“.
Neue und bekannte Modelle trafen im Jahr 2019
aufeinander und forderten die Konkurrenz der Hersteller
und die Gegensätze heraus. Viele Hersteller hatten sich
entsprechend dann auch auf die Elektromobilität
eingelassen, versuchten dabei jedoch trotzdem, die
kraftstrotzenden und PS-starken Marken
leistungsorientiert anzupassen. Das war bei dem „Porsche
Taycan“ und dem „VW I. D. Neo“ der Fall. Beide
Elektrofahrzeuge boten eine hohe Reichweite, eine
exklusive Sonderausstattung und ordentlich Power.
Ähnlich elegant kam dann auch der „Aston Martin Rapide
E“ daher, der mit 320 Kilometer Reichweite und 736
kW/1.000 PS schnittig modern war und erlaubte,
ordentlich Gas zu geben. Ein weiteres Modell war in der
Zusammenarbeit mit „Red Bull“ für das kommende Jahr
geplant. Hierbei handelte es sich dann natürlich um
Rennautos in einer Preiskategorie über 3 Millionen.
Dem gegenüber standen die alltagstauglicheren Modelle
von „Kia“ und „Mini“. Der „Kia Niro“ war ein E-SUV, der
mit 150 kW und 204 PS ähnlich gut abschnitt wie der
„Kubus Soul EV“. Der Hersteller „Audi“ wiederum setzte
gleichfalls auf SUV und stellte den „Audio SUV e-Tron“
in sportlicher Variante vor, während „BMW“ seinen „Elektro
SUV iX3“ als Konkurrenzmodell zu „Mercedes“ betrachtete,
wobei der SUV dann etwas kleiner gebaut war.
In Sachen Umweltschutz wurde vermehrt versucht, das
E-Auto an den Mann zu bringen, wofür die
Steuererleichterungen gedacht waren. Dazu galt ab Juli
2019 die Neuerung, dass bei E-Fahrzeugen ein akustisches
Signal verpflichtend eingebaut werden musste, damit
andere Verkehrsteilnehmer das ansonsten geräuschlose
Fahrzeug besser wahrnehmen konnten. Das Signal imitierte
dabei das Geräusch eines Verbrennungsmotors. Gleiches
galt für Elektroroller, um Verkehrsunfälle zu vermeiden.
Notrufsystem eCall Pflicht bei Neuwagen
Bei Neufahrzeugen sollte dann auch 2019 als Pflicht das
Notrufsystem eCall eingebaut werden. Dabei handelt es
sich um ein automatisches System, das im Falle eines
Unfalls und wenn der Fahrer nicht selbstständig Hilfe
rufen kann, den Notruf automatisch schaltet. Er wird an
die einheitliche Rufnummer 112 und damit an die
nächstgelegene Rettungsleitstelle versendet. Über eine
Sprachverbindung ist das eCall-System in der Lage, die
wichtigsten Daten durchzugeben, darunter den Unfallort,
den Fahrzeugtyp, die Anzahl der Insassen und den
Zeitpunkt des Unfalls, ob der Notruf manuell oder
automatisch ausgelöst wurde, die letzten zwei
Fahrzeugpositionen und die Antriebsart.
2019 hatte das Verkehrsrecht in Deutschland die Erhöhung
der Maut für Lkws vorgesehen, die Anfang des Jahres in
Kraft trat. Das bedeutete, dass jeder Lkw-Fahrer auch
die Gewichtsklasse angeben musste, um eine Berechnung
möglich zu machen. Ausgenommen sind hier lediglich
Elektro-Lkws und gasbetriebene Fahrzeuge. In anderen
Ländern stieg die Maut nicht nur für Lkws, sondern auch
für Kraftfahrzeuge auf den betreffenden Verkehrsstraßen,
so in Österreich oder
in der Schweiz.
In der C-Klasse stellte „Golf“ den „Golf VIII“ vor, der
technisch aufgerüstet wurde und auch in der Optik mehr
zu bieten hatte. Ähnlich angesagt war der „Seat Leon“,
der gleichzeitig auf den Markt kam. „BMW“ verbaute in
seinem „BMW 1er“ einen Frontantrieb und setzte damit
neue Maßstäbe. Gleichzeitig wurde Wert auf Ästhetik und
einen sportlichen Charakter gelegt. Die eher progressive
Formsprache ließ sich leicht von der Masse anderer
Fahrzeuge unterscheiden. Auch die Innenausstattung war
hochwertig und modern. Der Kraftstoffverbrauch lag bei
etwa 7,1 Liter.
Unter den Kleinwagen schrieben 2019 „Opel“ mit einem
neuen „Corsa“ und „Peugeot“ mit einem technisch
verbesserten „Peugeot 208“ hohe Verkaufszahlen. Auch der
„Renault Zoe Facelift“, der „Toyota Yaris“, der „Seat
Mii“ und der „Skoda Citigo e IV“ waren unter den
Modellen für die einfachere Parkplatzsuche in
Großstädten der Renner. Dabei musste auch nicht auf
Extras und eine hochwertige Innenausstattung verzichtet
werden. Viele Modelle trumpften z. B. neben dem
leistungsstarken Motor mit einer Lenkradheizung und mit
Internet auf.
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