Das Autojahr 2019 Automodelle

Das Autojahr 2019 brachte einige neue Regelungen im Verkehrsrecht mit sich, die besonders die Einführung eines Real-Tests bei der Abgasprüfung, den verpflichtenden Einbau des automatischen Notrufsystems eCall in allen Neuwagen und diverse Änderungen bei den unterschiedlichen Typenklassen betrafen. Auch im Bereich der Fahrverbote in Großstädten und bei der Lkw-Maut wurden neue Richtlinien festgelegt. Entscheidend war dabei, dass im Straßenverkehr die Wahrnehmung von E-Fahrzeugen und E-Dienstwagen in besserer Form erfolgen sollte, teilweise auch durch akustische Signale verstärkt. Das betraf aber genauso die steuerlichen Vorteile, von denen Fahrzeughalter profitieren und die den Kauf eines E-Autos anregen sollten.
Besitzer von Elektroautos und Plug-In-Hybriden konnten sich freuen, da der Bundestag für das kommende Jahr eine Halbierung der Steuer für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen festgelegte. Das galt zwar nicht für alle Fahrzeuge, jedoch für Modelle mit einem Fahrzeugpreis unter 40.000 Euro. Halter von E-Fahrzeugen als Firmenwagen konnten die Nutzung für private Ausflüge dann mit einem Viertel der üblichen Bemessungsgrundlage versteuern. Für Plug-In-Hybride galt die 0,5-Prozent-Steuer mit der Hälfte der Bemessungsgrundlage.
Gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sollten hier Nutzungsvorteile geschaffen werden, die auch der Umwelt zugutekamen. Plug-In-Hybride sind dabei Kraftfahrzeuge, die sowohl mit Verbrennungsmotor als auch mit Strom funktionieren. Bekannte Modelle sind der „Toyota Prius“, der „BMW i3“ oder der „Opel Ampera“. Das weltweit erste Modell in der Massenherstellung war der „BYD F3DM“ des chinesischen Automobilherstellers „BYD Auto“.
Neue und bekannte Modelle trafen im Jahr 2019 aufeinander und forderten die Konkurrenz der Hersteller und die Gegensätze heraus. Viele Hersteller hatten sich entsprechend dann auch auf die Elektromobilität eingelassen, versuchten dabei jedoch trotzdem, die kraftstrotzenden und PS-starken Marken leistungsorientiert anzupassen. Das war bei dem „Porsche Taycan“ und dem „VW I. D. Neo“ der Fall. Beide Elektrofahrzeuge boten eine hohe Reichweite, eine exklusive Sonderausstattung und ordentlich Power. Ähnlich elegant kam dann auch der „Aston Martin Rapide E“ daher, der mit 320 Kilometer Reichweite und 736 kW/1.000 PS schnittig modern war und erlaubte, ordentlich Gas zu geben. Ein weiteres Modell war in der Zusammenarbeit mit „Red Bull“ für das kommende Jahr geplant. Hierbei handelte es sich dann natürlich um Rennautos in einer Preiskategorie über 3 Millionen.
Dem gegenüber standen die alltagstauglicheren Modelle von „Kia“ und „Mini“. Der „Kia Niro“ war ein E-SUV, der mit 150 kW und 204 PS ähnlich gut abschnitt wie der „Kubus Soul EV“. Der Hersteller „Audi“ wiederum setzte gleichfalls auf SUV und stellte den „Audio SUV e-Tron“ in sportlicher Variante vor, während „BMW“ seinen „Elektro SUV iX3“ als Konkurrenzmodell zu „Mercedes“ betrachtete, wobei der SUV dann etwas kleiner gebaut war.
In Sachen Umweltschutz wurde vermehrt versucht, das E-Auto an den Mann zu bringen, wofür die Steuererleichterungen gedacht waren. Dazu galt ab Juli 2019 die Neuerung, dass bei E-Fahrzeugen ein akustisches Signal verpflichtend eingebaut werden musste, damit andere Verkehrsteilnehmer das ansonsten geräuschlose Fahrzeug besser wahrnehmen konnten. Das Signal imitierte dabei das Geräusch eines Verbrennungsmotors. Gleiches galt für Elektroroller, um Verkehrsunfälle zu vermeiden.

Notrufsystem eCall Pflicht bei Neuwagen

Bei Neufahrzeugen sollte dann auch 2019 als Pflicht das Notrufsystem eCall eingebaut werden. Dabei handelt es sich um ein automatisches System, das im Falle eines Unfalls und wenn der Fahrer nicht selbstständig Hilfe rufen kann, den Notruf automatisch schaltet. Er wird an die einheitliche Rufnummer 112 und damit an die nächstgelegene Rettungsleitstelle versendet. Über eine Sprachverbindung ist das eCall-System in der Lage, die wichtigsten Daten durchzugeben, darunter den Unfallort, den Fahrzeugtyp, die Anzahl der Insassen und den Zeitpunkt des Unfalls, ob der Notruf manuell oder automatisch ausgelöst wurde, die letzten zwei Fahrzeugpositionen und die Antriebsart.
2019 hatte das Verkehrsrecht in Deutschland die Erhöhung der Maut für Lkws vorgesehen, die Anfang des Jahres in Kraft trat. Das bedeutete, dass jeder Lkw-Fahrer auch die Gewichtsklasse angeben musste, um eine Berechnung möglich zu machen. Ausgenommen sind hier lediglich Elektro-Lkws und gasbetriebene Fahrzeuge. In anderen Ländern stieg die Maut nicht nur für Lkws, sondern auch für Kraftfahrzeuge auf den betreffenden Verkehrsstraßen, so in Österreich oder in der Schweiz.
In der C-Klasse stellte „Golf“ den „Golf VIII“ vor, der technisch aufgerüstet wurde und auch in der Optik mehr zu bieten hatte. Ähnlich angesagt war der „Seat Leon“, der gleichzeitig auf den Markt kam. „BMW“ verbaute in seinem „BMW 1er“ einen Frontantrieb und setzte damit neue Maßstäbe. Gleichzeitig wurde Wert auf Ästhetik und einen sportlichen Charakter gelegt. Die eher progressive Formsprache ließ sich leicht von der Masse anderer Fahrzeuge unterscheiden. Auch die Innenausstattung war hochwertig und modern. Der Kraftstoffverbrauch lag bei etwa 7,1 Liter.
Unter den Kleinwagen schrieben 2019 „Opel“ mit einem neuen „Corsa“ und „Peugeot“ mit einem technisch verbesserten „Peugeot 208“ hohe Verkaufszahlen. Auch der „Renault Zoe Facelift“, der „Toyota Yaris“, der „Seat Mii“ und der „Skoda Citigo e IV“ waren unter den Modellen für die einfachere Parkplatzsuche in Großstädten der Renner. Dabei musste auch nicht auf Extras und eine hochwertige Innenausstattung verzichtet werden. Viele Modelle trumpften z. B. neben dem leistungsstarken Motor mit einer Lenkradheizung und mit Internet auf.


Auto des Jahres 2019

Der war Auto des Jahres 2019