Die Geschichte Hessens


Das Bundesland Hessen setzt sich aus einer Reihe von Gebieten untergegangener Fürstentümer und Reichsstädte, wie Frankfurt und Wetzlar, zusammen. Die historische Haupttraditionslinie des Landes bezieht sich auf die, die hessische Kernregion umfassende, Landgrafschaft Hessen und deren nach Erbteilung entstandenen Nachfolgestaaten, vor allem Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt.
Der Name „Hessen“ weist auf die sprachgeschichtlich umgeformte Bezeichnung für den im Einzugsgebiet von Weser, Rhein und Main in der Frühzeit lebenden germanischen Stamm der Chatten hin. In der Römerzeit war das südliche Chatten-Land im Gegensatz zum Nordteil lange römisch kontrolliert.
Im Frühmittelalter geriet das christianisierte Hessen weitgehend unter fränkische Oberhoheit und konnte zunächst keine Eigenstaatlichkeit entwickeln. Im 12. Jahrhundert fiel ein Großteil Hessens an die Landgrafschaft Thüringen und wurde schließlich unter einer thüringischen Nebenlinie („Haus Hessen“) im 13. Jahrhundert zu einer eigenständigen, reichsunmittelbaren Landgrafschaft. Die territorial ständig vergrößerte Landgrafschaft zerfiel 1567 im Zuge eines „Vierbrüderteilung“ genannten Erbgangs in vier Teile, von denen als Folge weiterer Erbgänge zum Anfang des 17. Jahrhunderts das (nördliche) Hessen-Kassel („Kurhessen“) und das (südliche) Hessen-Darmstadt (ab 1806 „Großherzogtum Hessen“) übrig blieben. Beide hessischen Staaten wurden von Linien des Hauses Hessen regiert.
Im Deutschen Krieg 1866 standen beide hessische Staaten auf Seite des Kriegsverlierers Österreich. Als Folge wurde Hessen-Kassel vom siegreichen Preußen annektiert und zusammen mit den ebenfalls einverleibten Staaten Nassau und Frankfurt zur Provinz Hessen-Nassau verschmolzen. Aus Rücksicht auf die dynastischen Verbindungen des Darmstädter Großherzogs zum Zarenthron behielt das Großherzogtum Hessen(-Darmstadt), das im Wesentlichen aus zwei durch preußisch-hessisch-nassauische Territorien getrennten Landesteile bestand, trotz kleinerer Gebietsverluste seine Unabhängigkeit. Als Kuriosum der staatlichen Neuordnung gehörte der Nordteil des Großherzogtums (Provinz Oberhessen) zum Preußen dominierten Norddeutschen Bund (1866/67-1871), die südlich der Main-Linie liegenden Provinzen Rheinhessen (linksrheinisch) und Starkenburg (rechtsrheinisch) dagegen wie Bayern oder Württemberg gehörten nicht dazu.
1871 wurde das Großherzogtum Hessen, das sich militärisch am Deutsch-Französischen Krieg beteiligt hatte, einer der Bundesstaaten des neu gegründeten Deutschen Reiches. In der Weimarer Republik blieben die hessischen Grenzen weitgehend unverändert. Auf dem Gebiet von Hessen-Darmstadt entstand der „Volksstaat (Synonym für „Demokratische Republik“) Hessen“. Die um Waldeck vergrößerte preußische Provinz Hessen-Nassau wurde 1944 in Nassau und Kurhessen getrennt.
Im September 1945 dekretierten die US-amerikanischen Besatzungsbehörden das aus Nassau, Kurhessen und Volksstaat Hessen, ohne das an die französisch besetzte Rheinpfalz fallende Rheinhessen, gebildete Land Groß-Hessen, aus dem nach einer Volksabstimmung über die „Hessische Verfassung“ am 1. Dezember 1946 das Land Hessen entstand. 1949, bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, gehörte Hessen zu den Bundesländern der ersten Stunde.