Die Geschichte Hessens
Das Bundesland Hessen setzt sich aus einer Reihe von Gebieten untergegangener
Fürstentümer und Reichsstädte, wie
Frankfurt und Wetzlar, zusammen. Die
historische Haupttraditionslinie des Landes bezieht sich auf die, die hessische
Kernregion umfassende, Landgrafschaft Hessen und deren nach Erbteilung
entstandenen Nachfolgestaaten, vor allem Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt.
Der Name „Hessen“ weist auf die sprachgeschichtlich umgeformte Bezeichnung für
den im Einzugsgebiet
von Weser, Rhein und Main in der Frühzeit lebenden
germanischen Stamm der Chatten hin. In der Römerzeit war das südliche
Chatten-Land im Gegensatz zum Nordteil lange römisch kontrolliert.
Im Frühmittelalter geriet das christianisierte Hessen weitgehend unter
fränkische Oberhoheit und konnte zunächst keine Eigenstaatlichkeit entwickeln.
Im 12. Jahrhundert fiel ein Großteil Hessens an die Landgrafschaft Thüringen und
wurde schließlich unter einer thüringischen Nebenlinie („Haus Hessen“) im 13.
Jahrhundert zu einer eigenständigen, reichsunmittelbaren Landgrafschaft. Die
territorial ständig vergrößerte Landgrafschaft zerfiel 1567 im Zuge eines
„Vierbrüderteilung“ genannten Erbgangs in vier Teile, von denen als Folge
weiterer Erbgänge zum Anfang des
17. Jahrhunderts das (nördliche) Hessen-Kassel
(„Kurhessen“) und das (südliche) Hessen-Darmstadt (
ab 1806 „Großherzogtum
Hessen“) übrig blieben. Beide hessischen Staaten wurden von Linien des Hauses
Hessen regiert.
Im Deutschen Krieg
1866 standen beide hessische Staaten auf Seite des
Kriegsverlierers Österreich. Als Folge wurde Hessen-Kassel vom siegreichen
Preußen annektiert und zusammen mit den ebenfalls einverleibten Staaten Nassau
und Frankfurt zur Provinz Hessen-Nassau verschmolzen. Aus Rücksicht auf die
dynastischen Verbindungen des Darmstädter Großherzogs zum Zarenthron behielt das
Großherzogtum Hessen(-Darmstadt), das im Wesentlichen aus zwei durch
preußisch-hessisch-nassauische Territorien getrennten Landesteile bestand, trotz
kleinerer Gebietsverluste seine Unabhängigkeit. Als Kuriosum der staatlichen
Neuordnung gehörte der Nordteil des Großherzogtums (Provinz Oberhessen) zum
Preußen dominierten Norddeutschen Bund (1866/67-1871), die südlich der
Main-Linie liegenden Provinzen Rheinhessen (linksrheinisch) und Starkenburg
(rechtsrheinisch) dagegen wie Bayern oder Württemberg gehörten nicht dazu.
1871 wurde das Großherzogtum Hessen, das sich militärisch am
Deutsch-Französischen Krieg beteiligt hatte, einer der Bundesstaaten des neu
gegründeten Deutschen Reiches. In der Weimarer Republik blieben die hessischen
Grenzen weitgehend unverändert. Auf dem Gebiet von Hessen-Darmstadt entstand der
„Volksstaat (Synonym für „Demokratische Republik“) Hessen“. Die um Waldeck
vergrößerte preußische Provinz Hessen-Nassau wurde
1944 in Nassau und Kurhessen
getrennt.
Im September 1945 dekretierten die US-amerikanischen Besatzungsbehörden das aus
Nassau, Kurhessen und Volksstaat Hessen, ohne das an die französisch besetzte
Rheinpfalz fallende Rheinhessen, gebildete Land Groß-Hessen, aus dem nach einer
Volksabstimmung über die „Hessische Verfassung“ am
1. Dezember 1946 das Land
Hessen entstand. 1949, bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, gehörte
Hessen zu den Bundesländern der ersten Stunde.