Portokosten
Alle Jahre wiedr, so lässt sich das Procedere der
Deutschen Post umschreiben, die schon zum dritten Mal in
Folge ihre Preise erhöht. Zum 1. Januar 2015 wird das
Briefporto 62 Cent betragen. Auch Sendungen ins Ausland
sind betroffen. Ein internationaler Standardbrief und
die Postkarte ins Ausland würden statt 75 Cent ab
Jahresbeginn 80 Cent kosten. Bei Groß- und Maxibriefen
sowie der Postkarte innerhalb Deutschlands sind keine
Änderungen geplant. Und die Änderung für den
Kompaktbrief verkraften wir leicht: der innerdeutsche
Kompaktbrief mit maximal 50 Gramm wird mit 85 Cent um
fünf Cent billiger.
Hartz-IV-Regelsatz
Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende wird am 1.
Januar 2015 um 8 Euro auf 399 Euro im Monat angehoben.
Wenn zwei Erwachsene in einer „Bedarfsgemeinschaft“
zusammen leben, erhalten sie ab 2015 je 350 Euro pro
Person. Das sind 7 Euro mehr als vordem.
Rente
In Ost- und Westdeutschland steigen die Renten um ein
bis zwei Prozent. Wie hoch die Rentenanpassung genau
ausfallen wird, zeigt sich erste im Frühjahr. Die
Rentenanpassung liegt über der aktuellen Inflationsrate.
Mindestlohn
Vom allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn (8,50
Euro/Stunde) profitieren 2015 etwa 3,7 Millionen
Beschäftigte. Zu beachten sind dabei die Ausnahmen und
Übergangsfristen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Der allgemeine Satz von 15,5 Prozent sinkt auf 14,6
Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den
Beitragssatz zur Hälfte. Der bisherige Sonderbeitrag von
0.9 Prozent entfällt. Allerdings können die Kassen einen
einkommensabhängigen Zusatzbeitrag einfordern. Der
Beitragssatz in der Pflegeversicherung steigt um 0,3
Prozentpunkte. Für Kinderlose beträgt er künftig 2,6
Prozent, für alle anderen liegt er bei 2,35 Prozent.
Sozialversicherung
Wer gut verdient, zahlt künftig höhere Beiträge zur
Sozialversicherung in Abhängigkeit von den sogenannten
Bemessungsgrenzen. In der allgemeinen Rentenversicherung
in Westdeutschland bis zu einem Monatsverdienst von 6050
Euro (vorher 5950 Euro) müssen Beiträge entrichtet
werden. In der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung erhöht sich die bundesweit
einheitliche Grenze von 4050 auf 41250 Euro pro Monat.
Geringe Steuerentlastung für Arbeitnehmer
Der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende wird
bis 2016 in zwei Stufen angehoben. 2015 wird er von
derzeit 8354 Euro um 118 Euro auf zunächst 8472 erhöht.
Im Folgejahr wird die Erhöhung um 180 Euro auf 8652 Euro
betragen. Etwas mehr Geld bleibt demnach dem
Arbeitnehmer, da das Finanzamt erst bei darüberliegendem
Jahreseinkommen Steuern abzieht. Auch die Anhebung der
Kinderfreibeträge führt zu einer zusätzlichen
Entlastung.
Verbraucherpreise
Vorausgesetzt, die Lohnerhöhungen sind entsprechend,
dann trifft der sogenannte schwache Anstieg der
Verbraucherpreise kaum jemanden hart. Einer Studie
zufolge haben die Bürger 2015 im Schnitt 572 Euro mehr
(2,7 Prozent) im Geldbeutel. Allerdings wird es große
regionale Unterschiede geben.
Änderungen für Autofahrer
Ab Jahresbeginn 2015 entfällt ein neues Kennzeichen bei
einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich.
Fahrzeughalter können ihr Kennzeichen weiterführen oder
sich ein neues zuteilen lassen. Ganz nach Wunsch. Eine
offizielle Ummeldung muss dennoch erfolgen.
In allen Neuwagen wird ab 2015 das automatische
Notrufsystem eCall Pflicht sein. Es wird automatisch
aktiviert, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren
Zusammenstoß verzeichnen. Dadurch wird sofort durch die
Notrufnummer 112 eine Leitung zur nächsten
Notrufzentrale hergestellt. Übermittelt werden dann
automatisch der Zeitpunkt eines Unfalls, der Standort
sowie die Fahrtrichtung.
Ab dem Sommer 2015 kommen beim TÜV Prüfadapter zum
Einsatz, mit denen die Funktionstüchtigkeit der
werkseitig eingebauten sicherheitsrelevanten Systeme
geprüft wird. Mit einem Wort: Der TÜV wird genauer.