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2015 - Die wichtigsten Änderungen 2015

Portokosten
Alle Jahre wiedr, so lässt sich das Procedere der Deutschen Post umschreiben, die schon zum dritten Mal in Folge ihre Preise erhöht. Zum 1. Januar 2015 wird das Briefporto 62 Cent betragen. Auch Sendungen ins Ausland sind betroffen. Ein internationaler Standardbrief und die Postkarte ins Ausland würden statt 75 Cent ab Jahresbeginn 80 Cent kosten. Bei Groß- und Maxibriefen sowie der Postkarte innerhalb Deutschlands sind keine Änderungen geplant. Und die Änderung für den Kompaktbrief verkraften wir leicht: der innerdeutsche Kompaktbrief mit maximal 50 Gramm wird mit 85 Cent um fünf Cent billiger.
Hartz-IV-Regelsatz
Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende wird am 1. Januar 2015 um 8 Euro auf 399 Euro im Monat angehoben. Wenn zwei Erwachsene in einer „Bedarfsgemeinschaft“ zusammen leben, erhalten sie ab 2015 je 350 Euro pro Person. Das sind 7 Euro mehr als vordem.

Rente
In Ost- und Westdeutschland steigen die Renten um ein bis zwei Prozent. Wie hoch die Rentenanpassung genau ausfallen wird, zeigt sich erste im Frühjahr. Die Rentenanpassung liegt über der aktuellen Inflationsrate.

Mindestlohn
Vom allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn (8,50 Euro/Stunde) profitieren 2015 etwa 3,7 Millionen Beschäftigte. Zu beachten sind dabei die Ausnahmen und Übergangsfristen.

Gesetzliche Krankenversicherung
Der allgemeine Satz von 15,5 Prozent sinkt auf 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitragssatz zur Hälfte. Der bisherige Sonderbeitrag von 0.9 Prozent entfällt. Allerdings können die Kassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag einfordern. Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung steigt um 0,3 Prozentpunkte. Für Kinderlose beträgt er künftig 2,6 Prozent, für alle anderen liegt er bei 2,35 Prozent.

Sozialversicherung
Wer gut verdient, zahlt künftig höhere Beiträge zur Sozialversicherung in Abhängigkeit von den sogenannten Bemessungsgrenzen. In der allgemeinen Rentenversicherung in Westdeutschland bis zu einem Monatsverdienst von 6050 Euro (vorher 5950 Euro) müssen Beiträge entrichtet werden. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die bundesweit einheitliche Grenze von 4050 auf 41250 Euro pro Monat.

Geringe Steuerentlastung für Arbeitnehmer
Der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende wird bis 2016 in zwei Stufen angehoben. 2015 wird er von derzeit 8354 Euro um 118 Euro auf zunächst 8472 erhöht. Im Folgejahr wird die Erhöhung um 180 Euro auf 8652 Euro betragen. Etwas mehr Geld bleibt demnach dem Arbeitnehmer, da das Finanzamt erst bei darüberliegendem Jahreseinkommen Steuern abzieht. Auch die Anhebung der Kinderfreibeträge führt zu einer zusätzlichen Entlastung.

Verbraucherpreise
Vorausgesetzt, die Lohnerhöhungen sind entsprechend, dann trifft der sogenannte schwache Anstieg der Verbraucherpreise kaum jemanden hart. Einer Studie zufolge haben die Bürger 2015 im Schnitt 572 Euro mehr (2,7 Prozent) im Geldbeutel. Allerdings wird es große regionale Unterschiede geben.

Änderungen für Autofahrer
Ab Jahresbeginn 2015 entfällt ein neues Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich. Fahrzeughalter können ihr Kennzeichen weiterführen oder sich ein neues zuteilen lassen. Ganz nach Wunsch. Eine offizielle Ummeldung muss dennoch erfolgen.
In allen Neuwagen wird ab 2015 das automatische Notrufsystem eCall Pflicht sein. Es wird automatisch aktiviert, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß verzeichnen. Dadurch wird sofort durch die Notrufnummer 112 eine Leitung zur nächsten Notrufzentrale hergestellt. Übermittelt werden dann automatisch der Zeitpunkt eines Unfalls, der Standort sowie die Fahrtrichtung.
Ab dem Sommer 2015 kommen beim TÜV Prüfadapter zum Einsatz, mit denen die Funktionstüchtigkeit der werkseitig eingebauten sicherheitsrelevanten Systeme geprüft wird. Mit einem Wort: Der TÜV wird genauer.


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