Christian Klar Lebenslauf

Christian Georg Alfred Klar wurde am 20. Mai 1952 in Freiburg im Breisgau geboren. Bekannt wurde er als eines der Mitglieder der damals so genannten "Zweiten Generation" der Rote Armee Fraktion (RAF), eine linksterroristische Organisation, welche aktiv wurde zwischen Ende der 1970er und zu Beginn der 1980er Jahre. Aufgrund gemeinschaftlich verübten, mehrfachen Mordes wurde Klar rechtskräftig verurteilt und befindet sich seit 1982 im Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal.
Klar stammte mit vier Geschwistern und seiner Mutter, die als Gymnasiallehrerin in Karlsbad arbeitete sowie seinem Vater, Vizepräsident des Oberschulamtes, eigentlich aus gut bürgerlichen Verhältnissen. Seine Schulbildung absolvierte in Lörrach im Hans-Thoma-Gymnasium sowie dem Eichendorff-Gymnasium in Ettlingen, in welchem er im Jahr 1972 erfolgreich sein Abitur ablegen konnte. In Heidelberg studierte Klar anschließend Philosophie und Geschichte und war kurzfristig Mitglied der Jungdemokraten sowie der FDP.
Mit Günter Sonnenberg und Adelheid Schulz gründete er 1973 in Karlsruhe eine Wohngemeinschaft, welcher sich später ebenfalls Knut Folkerts anschloss. Klar beteiligte sich, um die angeblich schlechten Haftbedingungen von Terroristen der RAF der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, 1974 an der Besetzung des Büros von Amnesty International in Hamburg.
Zwei Jahre später wurde auch er ein Mitglied der RAF und war nachweislich beteiligt an dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback sowie an der Entführung und Ermordung des damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Auch geht die Beteiligung an der Ermordung von Jürgen Ponto, Vorstandssprecher der Dresdner Bank AG, auf Klars Konto. Eine zweifelsfreie Klärung der Zuschreibung der einzelnen Todesschüsse der beteiligten RAF-Mitglieder konnte bis zum heutigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
1979 wurde durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen Christian Klar erlassen, dessen amtlicher Wohnsitz sich zu diesem Zeitpunkt in Karlsruhe befand. Seine Verhaftung erfolgte am 16. November 1982 bei Friedrichsruh im Sachsenwald bei Hannover, wo sich ein Waffendepot der RAF befand. Im Februar 1984 begann der Prozess gegen Christian Klar und am 2. April 1985 wurde er vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen sämtlicher der ihm seit 1977 zur Last gelegten Taten, unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes an Hanns Martin Schleyer, Jürgen Ponto und Siegfried Buback zu sechsmal lebenslanger Freiheitsstrafe sowie einer zeitlichen Freiheitsstrafe von insgesamt fünfzehn Jahren verurteilt, wobei eine "besondere Schwere der Schuld" bestätigt wurde, was die Verhinderung einer vorzeitigen Entlassung bewirkt. In einem weiteren Prozess im Jahr 1992 wurde Klar erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht Stuttgart erließ 1997 die Entscheidung einer Mindestverbüßdauer von 26 Jahren, was somit eine Entlassung frühestens ab dem 3. Januar 2009 ermöglicht.
Peter-Jürgen Boock gab im April 2007 in einem Spiegel-Interview an, dass nach seinem Dafürhalten Klar an der Ermordung Siegfried Bubacks sowie seiner Begleiter nicht unmittelbar beteiligt gewesen sei, womit er die von der ehemals der RAF angehörenden Verena Becker getätigte Aussage bestätigte, welche seinerzeit gegenüber dem Verfassungsschutz angab, dass die tödlichen Schüsse auf Buback von Stefan Wizsniewski abgegeben worden seien.
Am 22. November 2001 führte Günter Gaus für das Fernsehen ein Interview mit Klar und ermutigte ihn im Verlauf dessen zur Einreichung eines Gnadengesuchs. Klar wurde in dem Interview gefragt zu dem Thema "Schuldbewusstsein und Reuegefühle". Aus diesem Interview ging keinerlei Reue für seine verübten Taten hervor, im Gegenteil sah und sieht er sich anscheinend berechtigt, angeblich unter dem Vorwand, Menschenleben zu retten, indem er andere Menschenleben auslöschte. Auch Rolf Becker, Klars ehrenamtlicher Betreuer von 2003 bis 2006, bemühte sich um eine Begnadigung. Bei Claus Peymann, einem Intendanten, fragte Becker im Jahr 2003 nach für einen Praktikumsplatz für Christian Klar, woraufhin Peymann Klar 2005 am Berliner Ensemble einen Ausbildungsplatz anbot. Zunächst wurde die Bewilligung einer Verlegung nach Berlin sowie Freigang abgelehnt.
Im Januar 2007 trug das Gnadengesuch Klars zur Polarisierung bei, denn Gerhart Baum, der ehemalige Bundesinnenminister (FDP) sowie Volker Schlöndorff (Regisseur) befürworteten eine Haftentlassung Klars, während sich Guido Westerwelle, Waltrude Schleyer (die Witwe von Hanns Martin Schleyer), Markus Söder sowie Günther Beckstein gegen eine Haftentlassung aussprachen.
Die eventuelle vorzeitige Entlassung geriet in die öffentliche Diskussion und warf die Frage auf nach etwaigen Gründen eines Gnadenaktes. Im Vordergrund standen ferner ein öffentliches Schuldbekenntnis sowie Aussagen unaufgeklärter Morde, da diesbezüglich keinerlei Anzeichen zu verzeichnen waren.
Am 13. Januar 2007 wurde auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz die von Klar verfasste "kapitalismuskritische Grußbotschaft" in der "Junge Welt", einer Tageszeitung, abgedruckt und erschien am 31. Januar 2007 erneut als Beilage der Zeitung samt der Konferenzbeiträge in ungekürzter Fassung. Zunächst fand diese Schrift in der Öffentlichkeit kaum Beachtung, was sich änderte, als das das Magazin der ARD, "Report Mainz", auszugsweise über diesen Text berichtete, wodurch erneut eine Diskussion sowohl über die Begnadigung als auch das Recht auf freie Meinungsäußerung Klars angefacht wurde.
Am 28. Februar gab Ulrich Goll (FDP), baden-württembergischer Justizminister, bekannt, dass Klar zum einen keine Haftlockerungen erhalten und ein zu einem früheren Zeitpunkt erstelltes Gutachten überprüft werden solle durch ein von Hans-Ludwig Kröber zu erstellendes Gegengutachten.
Bundespräsident Horst Köhler lehnte am 7. Mai 2007 das Gnadengesuch nach einer voran gegangenen persönlichen Anhörung am 4. Mai an einem in Süddeutschland geheim gehaltenen Ort endgültig ab.
Nunmehr steht nach Ablehnung des Gnadengesuches eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 57a StGB nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten 26-jährigen Mindestverbüßungszeit im Vordergrund. Für eine solche Entlassung jedoch wäre Voraussetzung eine üblicherweise Erprobung in Lockerungen, welche Christian Klar auf Intervention des zuständigen Justizministers verweigert wurde.
Klar wurden am 24. April 2007 durch das Landgericht Karlsruhe Hafterleichterungen zugesprochen und Klar äußerte seine Absicht der Einklagung weiterer Hafterleichterungen aufgrund dessen, dass der Vollzugsplan üblicherweise begleite Ausgänge, Freigang sowie Sonderurlaub neben dem offenen Vollzug vorsieht.
Um eine Aussage über nähere Einzelheiten betreffend des Mordes an Buback zu erhalten, wurde seitens des BGH Beugehaft - im Zuge derer die Hafterleichterungen wieder aufgehoben wurden - für Christian Klar angeordnet. Am 19 Dezember 2008 wurde er nach 26 Jahren aus der Haft entlassen

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