Christian Klar Lebenslauf
Christian Georg Alfred Klar wurde
am 20. Mai 1952 in Freiburg im Breisgau geboren.
Bekannt wurde er als eines der Mitglieder der damals
so genannten "Zweiten Generation" der
Rote Armee
Fraktion (RAF), eine linksterroristische
Organisation, welche aktiv wurde zwischen Ende der
1970er und zu Beginn der 1980er Jahre. Aufgrund
gemeinschaftlich verübten, mehrfachen Mordes wurde
Klar rechtskräftig verurteilt und befindet sich seit
1982 im Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt
Bruchsal.
Klar stammte mit vier Geschwistern und seiner
Mutter, die als Gymnasiallehrerin in Karlsbad
arbeitete sowie seinem Vater, Vizepräsident des
Oberschulamtes, eigentlich aus gut bürgerlichen
Verhältnissen. Seine Schulbildung absolvierte in
Lörrach im Hans-Thoma-Gymnasium sowie dem
Eichendorff-Gymnasium in Ettlingen, in welchem er im
Jahr 1972 erfolgreich sein Abitur ablegen konnte. In
Heidelberg studierte Klar anschließend Philosophie
und Geschichte und war kurzfristig Mitglied der
Jungdemokraten sowie der FDP.
Mit Günter Sonnenberg und Adelheid Schulz gründete
er 1973 in Karlsruhe eine Wohngemeinschaft, welcher
sich später ebenfalls Knut Folkerts anschloss. Klar
beteiligte sich, um die angeblich schlechten
Haftbedingungen von Terroristen der RAF der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen, 1974 an der
Besetzung des Büros von Amnesty International in
Hamburg.
Zwei Jahre später wurde auch er ein Mitglied der RAF
und war nachweislich beteiligt an dem Mord an
Generalbundesanwalt Siegfried Buback sowie an der
Entführung und Ermordung des damaligen
Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Auch
geht die Beteiligung an der Ermordung von Jürgen
Ponto, Vorstandssprecher der Dresdner Bank AG, auf
Klars Konto. Eine zweifelsfreie Klärung der
Zuschreibung der einzelnen Todesschüsse der
beteiligten RAF-Mitglieder konnte bis zum heutigen
Zeitpunkt nicht erfolgen. 1979 wurde durch den Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs Haftbefehl gegen Christian Klar
erlassen, dessen amtlicher Wohnsitz sich zu diesem
Zeitpunkt in Karlsruhe befand. Seine Verhaftung
erfolgte am 16. November 1982 bei Friedrichsruh im
Sachsenwald bei Hannover, wo sich ein Waffendepot
der RAF befand. Im Februar
1984
begann der Prozess gegen Christian Klar und am 2. April
1985 wurde er vom
Oberlandesgericht Stuttgart wegen sämtlicher der ihm
seit 1977 zur Last gelegten Taten, unter anderem
wegen gemeinschaftlichen Mordes an Hanns Martin
Schleyer, Jürgen Ponto und Siegfried Buback zu
sechsmal lebenslanger Freiheitsstrafe sowie einer
zeitlichen Freiheitsstrafe von insgesamt fünfzehn
Jahren verurteilt, wobei eine "besondere Schwere der
Schuld" bestätigt wurde, was die Verhinderung einer
vorzeitigen Entlassung bewirkt. In einem weiteren
Prozess im Jahr 1992 wurde Klar erneut zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das
Oberlandesgericht Stuttgart erließ 1997 die
Entscheidung einer Mindestverbüßdauer von 26 Jahren,
was somit eine Entlassung frühestens ab dem 3.
Januar 2009 ermöglicht.
Peter-Jürgen Boock gab im April 2007 in einem
Spiegel-Interview an, dass nach seinem Dafürhalten
Klar an der Ermordung Siegfried Bubacks sowie seiner
Begleiter nicht unmittelbar beteiligt gewesen sei,
womit er die von der ehemals der RAF angehörenden
Verena Becker getätigte Aussage bestätigte, welche
seinerzeit gegenüber dem Verfassungsschutz angab,
dass die tödlichen Schüsse auf Buback von Stefan
Wizsniewski abgegeben worden seien.
Am 22. November 2001 führte Günter Gaus für das
Fernsehen ein Interview mit Klar und ermutigte ihn
im Verlauf dessen zur Einreichung eines
Gnadengesuchs. Klar wurde in dem Interview gefragt
zu dem Thema "Schuldbewusstsein und Reuegefühle".
Aus diesem Interview ging keinerlei Reue für seine
verübten Taten hervor, im Gegenteil sah und sieht er
sich anscheinend berechtigt, angeblich unter dem
Vorwand, Menschenleben zu retten, indem er andere
Menschenleben auslöschte. Auch Rolf Becker, Klars
ehrenamtlicher Betreuer von 2003 bis 2006, bemühte
sich um eine Begnadigung. Bei Claus Peymann, einem
Intendanten, fragte Becker im Jahr 2003 nach für
einen Praktikumsplatz für Christian Klar, woraufhin
Peymann Klar 2005 am Berliner Ensemble einen
Ausbildungsplatz anbot. Zunächst wurde die
Bewilligung einer Verlegung nach Berlin sowie
Freigang abgelehnt.
Im Januar 2007 trug das Gnadengesuch Klars zur
Polarisierung bei, denn Gerhart Baum, der ehemalige
Bundesinnenminister (FDP) sowie Volker Schlöndorff
(Regisseur) befürworteten eine Haftentlassung Klars,
während sich Guido Westerwelle, Waltrude Schleyer
(die Witwe von Hanns Martin Schleyer), Markus Söder
sowie Günther Beckstein gegen eine Haftentlassung
aussprachen.
Die eventuelle vorzeitige Entlassung geriet in die
öffentliche Diskussion und warf die Frage auf nach
etwaigen Gründen eines Gnadenaktes. Im Vordergrund
standen ferner ein öffentliches Schuldbekenntnis
sowie Aussagen unaufgeklärter Morde, da
diesbezüglich keinerlei Anzeichen zu verzeichnen
waren.
Am 13. Januar 2007 wurde auf der
Rosa-Luxemburg-Konferenz die von Klar verfasste
"kapitalismuskritische Grußbotschaft" in der "Junge
Welt", einer Tageszeitung, abgedruckt und erschien
am 31. Januar 2007 erneut als Beilage der Zeitung
samt der Konferenzbeiträge in ungekürzter Fassung.
Zunächst fand diese Schrift in der Öffentlichkeit
kaum Beachtung, was sich änderte, als das das
Magazin der ARD, "Report Mainz", auszugsweise über
diesen Text berichtete, wodurch erneut eine
Diskussion sowohl über die Begnadigung als auch das
Recht auf freie Meinungsäußerung Klars angefacht
wurde.
Am 28. Februar gab Ulrich Goll (FDP),
baden-württembergischer Justizminister, bekannt,
dass Klar zum einen keine Haftlockerungen erhalten
und ein zu einem früheren Zeitpunkt erstelltes
Gutachten überprüft werden solle durch ein von
Hans-Ludwig Kröber zu erstellendes Gegengutachten.
Bundespräsident Horst Köhler lehnte am 7. Mai 2007
das Gnadengesuch nach einer voran gegangenen
persönlichen Anhörung am 4. Mai an einem in
Süddeutschland geheim gehaltenen Ort endgültig ab.
Nunmehr steht nach Ablehnung des Gnadengesuches eine
Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach § 57a
StGB nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten
26-jährigen Mindestverbüßungszeit im Vordergrund.
Für eine solche Entlassung jedoch wäre Voraussetzung
eine üblicherweise Erprobung in Lockerungen, welche
Christian Klar auf Intervention des zuständigen
Justizministers verweigert wurde.
Klar wurden am 24. April 2007 durch das Landgericht
Karlsruhe Hafterleichterungen zugesprochen und Klar
äußerte seine Absicht der Einklagung weiterer
Hafterleichterungen aufgrund dessen, dass der
Vollzugsplan üblicherweise begleite Ausgänge,
Freigang sowie Sonderurlaub neben dem offenen
Vollzug vorsieht.
Um eine Aussage über nähere Einzelheiten betreffend
des Mordes an Buback zu erhalten, wurde seitens des
BGH Beugehaft - im Zuge derer die
Hafterleichterungen wieder aufgehoben wurden - für
Christian Klar angeordnet. Am 19 Dezember 2008 wurde
er nach 26 Jahren aus der Haft entlassen