Politik 2020 - Grundrechte eingeschränkt
Das
Jahr 2020 wurde weltweit beherrscht von einem zentralen
Thema. Ein Virus namens
Virus SARS CoV2 sorgte für große Angst
und wirtschaftliche Unsicherheit. Die Politik hatte es
nicht immer leicht, den neuen Anforderungen gerecht zu
werden. Damit die weitere Ausbreitung des Virus
verhindert werden konnte, mussten die Bürger zunehmend
in ihren Grundrechten beschnitten werden. Bereits zu
Beginn dieses unheilvollen Jahres beschränkte man die
Versammlungsfreiheit, führte eine Meldepflicht für
Erkrankte ein und rief die allgemeine Maskenpflicht ins
Leben. Zudem wurden sämtliche Großveranstaltungen
abgesagt und spezielle Hygienerichtlinien vorgegeben.
Das öffentliche Leben kam immer mehr zum Erliegen.
Es blieb aber nicht nur bei den Folgen für den
Einzelnen. Die komplette Weltwirtschaft litt unter den
Folgen des hochgradig ansteckenden Virus. Allein in
Deutschland sank das Bruttoinlandsprodukt auf ein
Rekordtief. Die Politik musste also möglichst schnell
und unkonventionell handeln.
Allein in Deutschland gab es aus diesem Grund diverse
Gesetzesänderungen. Sie dienten hauptsächlich dazu,
weitere wirtschaftliche Verluste zu verhindern oder
Hilfestellungen zu geben.
Ein zentrales Thema war im Jahr 2020 auch die
Kurzarbeit. Mit einem Gesetzentwurf vom
20. November 2020
verlängerte man die geänderten Regelungen und
erleichterte somit die Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme der Leistungen. Außerdem wurden die
Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte während der
Kurzarbeit deutlich erweitert. Daneben profitierten
besonders Arbeitgeber mit vielen krankheitsbedingten
Ausfällen von der schnellen Hilfe.
Einige Unternehmer konnten ihr Geschäft aber auch mit
Hilfe der Kurzarbeit nicht mehr retten. Leider bedeutete
das auch für zahlreiche Arbeitnehmer den sozialen
Abstieg. Um diesen etwas abzumildern, erhöhte die
Regierung im Jahr 2020 den Regelsatz von Hartz IV.
Bereits im Januar 2020 wurde der Betrag für Singles auf
432 EUR und für Paare auf 389 EUR pro Person angehoben.
Daneben verabschiedete die Bundesregierung neue
Bemessungsgrenzen für soziale Abgaben. Das bedeutete am
Beispiel der Rentenversicherung einen neuen Wert von
77.400 EUR in den neuen und 82.800 EUR in den restlichen
Bundesländern.
Die Regierung erließ im Laufe der Monate zahlreiche
Gesetzesänderungen, von denen längst nicht nur die
großen Unternehmen profitierten. Auch Kleinunternehmer
durften sich über eine neue Freigrenze für die
sogenannte Umsatzsteuerbefreiung freuen. Ab dem
01.01.2020 stieg diese auf 22.000 EUR an.
Aber auch neue Rentner durften sich freuen, denn der
Freibetrag sank um rund 2%.
Nicht jede dieser Gesetzesänderungen war ein direktes
Ergebnis auf die weltweite Krise. Trotzdem versuchte die
Regierung fortwährend, die Bedingungen an die neuen
Geschehnisse anzupassen. Die große Kunst dabei war die
richtige Balance. Die Bürger mussten zwar entlastet
werden, aber die Wirtschaft durfte dadurch keinen noch
größeren Schaden erleiden.
So fand die Diskussion über den gesetzlichen Mindestlohn
im Jahr 2020 auch endlich ein Ende. Bereits vor der
Pandemie hatte man immer wieder erfolglos darüber
geredet. Die Einführung im Jahr 2020 war trotzdem keine
allzu große Überraschung mehr. Der Mindestlohn wurde auf
9,35 EUR in der Stunde festgelegt und für Azubis einigte
man sich auf einen Betrag von 515 EUR im ersten
Lehrjahr.
Daneben durften sich die Bürger über ein paar kleine
Steuererleichterungen freuen. Das betraf insbesondere
Monatshygienartikel, E-Books sowie Fahrkarten.
Aber längst nicht alle Änderungen waren vorteilhaft. Im
Jahr 2020 wurden Handel und Gastronomie dazu
verpflichtet, Bons an die Kundschaft auszuhändigen. Das
sollte in Verbindung mit speziellen
Sicherheitseinrichtungen an den Kassen gegen
Steuerbetrug helfen.
Die Menschen beschwerten sich
über Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen. Dabei
erließ man das Infektionsschutzgesetz bereits im Jahr
2000. Darin wurde festgelegt, inwieweit die Grundrechte
(Versammlungsfreiheit, Recht auf körperliche
Unversehrtheit etc.) der einzelnen Menschen zum Wohle
der Gemeinschaft beschnitten werden dürfen. Das
Coronavirus breitete sich so rasant aus, dass es um
einen wichtigen Hinweis auf Covid-19 ergänzt werden
musste. Auch wenn es noch weitere Maßnahmen in Zeiten
der Pandemie gab, sind die genannten Änderungen ein
guter Querschnitt dessen, was die Bundesregierung in
dieser Zeit geleistet hat.