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Neuerungen 2022


Neue Regierung, neue Gesetze, neue Preise - Das ändert sich im Jahr 2022

Arbeitnehmer können sich über einen höheren Mindestlohn freuen. Statt 10,60 € wird dieser künftig 10,82 € betragen und ab dem 1. Juli auf 10,45 € angehoben. Auch die Renten werden angehoben, sodass Rentner zwischen 4 % und 6 % mehr Geld erhalten werden. Noch steht die genaue Zahl nicht fest, sodass nur bekannt ist, dass die Erhöhung stattfinden wird. Für Unverheiratete steigt der Grundfreibetrag auf 9,984 €. Für Verheiratete gilt das doppelte des Freibetrags, somit hat sich im Verhältnis zu den ledigen nichts verändert.

Ab dem 1. Januar 2022 werden landesweit alle Einweg-Plastiktüten verboten sein. Beutel, in denen Obst und Gemüse transportiert werden kann, sowie große Mehrwegtaschen aus Kunststoff bleiben dafür weiterhin erlaubt. Plastikflaschen mit Milch oder Saft konnten auch nach der Einführung des Pfandsystems teilweise ohne Pfand gekauft werden. Dies soll sich künftig ändern, sodass für alle Plastikflaschen Pfand bezahlt wird. Bis zum 1. Juni sind Milchproduzenten von dieser Regelung befreit.

Supermärkte müssen von nun an alte Elektrogeräte annehmen, wenn der Kunde ein neues kauft. Voraussetzung ist aber, dass das Geschäft mindestens 800 Quadratmeter groß ist, regelmäßig Elektrogeräte anbietet und das zurückgegebene Gerät nicht mehr als 25 Zentimeter Kantenlänge hat.

Das Infektionsschutzgesetz wird angepasst.

Die von der Regierung erlassenen Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Krise werden noch einmal verschärft. Mitarbeiter im Gesundheitswesen, beispielsweise von Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Pflegeheimen werden ab dem 15. März 2022 gesetzlich dazu verpflichtet sein, einen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen Covid-19 zu erbringen. Die Nachweispflicht ist befristet bis Ende des Jahres 2022.
Die Stadt Berlin geht hierbei einen Sonderweg und weitet die Impfpflicht auch auf die Feuerwehr aus.
Ursprünglich sollte die Regelung eingeführt werden, dass Arzneien nur noch in digitaler Form verschrieben werden dürfen. Da nicht alle Arztpraxen genug digital ausgestattet sind, um dieser Pflicht nachzukommen, wurde die Verordnung auf einen nicht näher festgelegten Termin verschoben.
Ähnlich sieht die Situation mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Ursprünglich war das Vorhaben, bei dem Ärzte und Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an den Arbeitgeber senden können, auf den 1. Juli angesetzt. Auch hier ist eine nicht ausreichende Ausstattung der Arztpraxen wahrscheinlich, sodass die vollständige Umstellung mehr Zeit beanspruchen wird. Cino Djavid



Die Preise steigen drastisch.

Weniger erfreulich sind die Preissteigerungen in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens. Die Portokosten der Deutschen Post steigen deutlich an, so steigt der Preis für Standardbriefe von 80 auf 85 Cent und für Postkarten von 60 auf 70 Cent.

Obwohl die Umlage für erneuerbare Energien von 6,5 Cent auf 3,7 Cent je Kilowattstunde reduziert worden ist, werden die Stromreise nicht sinken. Der Grund dafür sind die zunehmend höheren Beschaffungskosten der Stromerzeuger.

Das System der Beiträge für eine Kfz-Versicherung werden umstrukturiert. Betroffen sind über 11 Millionen Fahrzeughalter. Sieben Millionen werden mehr zahlen müssen, vier Millionen werden davon profitieren.

Der CO2-Preis für Kraftstoffe nimmt weiter zu. Diesel und Öl werden voraussichtlich 9,5 Cent pro Liter mehr kosten. Die Preise für Benzin und Erdgas erhöhen sich zudem auf 8,5 Cent pro Liter beziehungsweise 0,65 Cent pro Kilowattstunde. Patricia Schlesinger