Die Geschichte Saarland
Das kleinste deutsche Bundesland hat eine kurze, aber insbesondere in völker-
und staatsrechtlicher Hinsicht eine von Sonderheiten geprägte Geschichte als
politische Einheit, die das Gebiet an der Saar historisch in eine Reihe mit
Sondergebieten wie der Freien Stadt Danzig (1920-1939) oder Nachkriegs-Berlin
(1945-1990) stellt. Das Gebiet des heutigen Bundeslandes war in der Zeit vor der
Gründung des Deutschen Reiches auf zahlreiche Herrschaften zersplittert. Nach
Ende des
Ersten Weltkriegs war das wichtige Kohle- und Stahlindustrierevier, das
inoffiziell häufig als „Saargebiet“ benannt wurde, auf die preußische
Rheinprovinz und den bayerischen Rheinkreis aufgeteilt.
Als Folge der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg 1918 wurde das Saargebiet
als „Territoire du Bassin de la Sarre“ im Friedensvertrag von Versailles
1920
Frankreich als Völkerbundsmandat zugesprochen. Das insbesondere an der
saarländischen Montanindustrie interessierte
Frankreich sollte 15 Jahre lang die
Oberherrschaft über das Saargebiet ausüben. Das in das französische Zoll- und
Wirtschaftsgebiet eingebundene Saargebiet wurde von Paris wie eine Quasi-Kolonie
behandelt. Bis 1933 waren alle Parteien im Saargebiet sich einig im Wunsch,
„Heim ins Reich“ zu kommen. Das änderte sich mit der Machtübernahme Hitlers
1933. Sozialdemokraten, Kommunisten und Zentrumspolitiker versuchten vergeblich
eine Vereinigung mit dem zum Unrechtsstaat gewordenen Reich zu verhindern. Bei
der gemäß Versailler Vertrag 1935 angesetzten Volksabstimmung über den
zukünftigen Status des Saargebiets votierten 90 % der Wähler für den Anschluss
an das Deutsche Reich.
Das Gebiet wurde verwaltungsmäßig nicht wieder auf Bayern und Preußen
rückgegliedert, sondern als „Saarland“ als „führerunmittelbares Territorium“
einem Reichskommissar unterstellt. Die ab 1940 geplante Verschmelzung mit
Lothringen und der bayerischen Rheinpfalz zur Westmark wurde nicht verwirklicht.
1945 besetzten französische Truppen das Saarland. Es wurde 1947 als Protektorat
ein Satellitenstaat mit begrenzter Souveränität und zunächst beschränkten
Grundrechten. Das Saarland mit Ministerpräsident Johannes Hoffmann an der Spitze
hatte eine eigene Verfassung und eine eigene Staatsflagge. Seine Bürger besaßen
eine eigene Staatsangehörigkeit. Für das Saarland traten eine eigene
Fußballnationalmannschaft und eine eigene Abordnung bei den Olympischen Spielen
in Helsinki an. In der Bevölkerung des fest in das französische Wirtschafts- und
Währungssystem eingebundenen Protektorats überwog der Wunsch nach der
Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland.
Aus außenpolitischen Rücksichten trat Bundeskanzler Adenauer ab 1954 im
Einvernehmen mit Frankreich für das Statut einer modellhaften Europäisierung des
Saarlandes unter der Kontrolle der WEU (Westeuropäischen Union) ein. Dieses
Statut wurde 1955 in einer Volksabstimmung sehr deutlich abgelehnt. In Folge
stimmte Paris 1956 der „kleinen Wiedervereinigung“ zu und das Saarland wurde am
1. Januar 1957 ein neues Bundesland, das seitdem das Schicksal der
Bundesrepublik Deutschland teilt.