2025
2026
2027
2028
2029

Was ändert sich 2020?


Änderungen 2020 für Arbeitnehmer und Auszubildende:
Erhöhung des Mindestlohns:
Ab 1. Januar 2020 steigt der Stundenlohn von 9,19 Euro auf 9,35 Euro.
Mehr Geld für Auszubildende:
Auch Azubis bekommen mehr Geld. Der Azubi-Mindestlohn steigt auf wenigstens 515 Euro im ersten Jahr der Lehre. Der Lohn wird in den kommenden schrittweise bis zu 620 Euro im ersten Lehrjahr erhöht.
Studium für Hebammen:
Die Ausbildung für Hebammen wird ein drei- bis vierjähriges Bachelor-Studium an einer Hochschule sein. Die Ausbildung wird einen hohen Praxisanteil und eine staatliche Abschlussprüfung haben.
Mehr Gehalt für Pfleger:
Im Laufe des Jahres sollen die Gehälter in der Pflegebranche steigen. Die Lohn-Anhebung soll entweder über einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag erfolgen oder der Mindestlohn soll deutlich ansteigen.
Bessere Verpflegung:
Die Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden steigt auf 14 anstatt wie bisher 12 Euro, bei mehr als 24-stündiger Abwesenheit auf 28 Euro. Bei Reisen von mehreren Tagen steigt die Vergütung für den Tag der Anreise und der Abreise auf 14 Euro.
Unterhalt für Personen, die der Pflege bedürfen:
Im Angehörigen-Entlastungsgesetz soll Unterhaltsverpflichtete Eltern sowie Kinder von pflegebedürftigen Menschen entlasten. Nur wenn das Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt, werden deren Einkünfte miteinbezogen.
Mehr Fachkräfte:
Am 1. März 2020 wird das Gesetz über die Einwanderung von Fachkräften rechtskräftig, das Fachkräften von außerhalb der EU Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gewährt. Das Gesetz galt bisher nur für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung.
Umzug für den Job:
Umzugskosten für berufsbedingten Wohnungswechsel können ab dem 1. März 2020 von der Steuer abgesetzt werden. Ledige können pauschal 820 Euro absetzen. Ehepaare oder legale Lebensgemeinschaften können dann 1639 Euro absetzen.

Änderungen für Steuerzahler:
Steuererklärung:
Freiwillig ist die Steuererklärung für Menschen mit geringen Verdiensten: für Ledige 2020 bis zu 11.900 Euro und für Verheiratete bis 22.600 Euro.
Grundfreibetrag:
Ab 1. Januar 2020 sind bis 9408 Euro Einkommen steuerfrei, was eine Steigerung des Grundfreibetrags um 240 Euro bedeutet. Für Verheiratete steigt der Grundfreibetrag auf 18.816 Euro.
Kinderfreibetrag:
2020 liegt der Freibetrag für Kinder bei 5172 Euro gegenüber 4980 Euro im Jahr 2019. Eltern erhalten entweder diesen Freibetrag oder das Kindergeld. Von den Finanzämtern wird automatisch überprüft, welcher Betrag für die Eltern günstiger ist.
Werkswohnungen:
Ab Januar 2020 muss diese Vergünstigung nicht versteuert werden, wenn die Miete bei wenigstens 66 Prozent der am Ort üblichen Miete liegt. In der Vergangenheit musste der Unterschied zu der am Ort üblichen Miete voll versteuert werden.
Betriebsrente:
Ab 2020 müssen Beiträge zur Krankenkasse für die Betriebsrenten nur auf die Summer über dem Freibetrag von 159,25 Euro bezahlt werden, anstatt auf die gesamte Betriebsrente.
Krippengeld: Nur in Bayern erhalten Eltern für die Betreuung ein- bis dreijähriger ab dem 1.1.20 das sogenannte Krippengeld.
Kinderzuschlag:
Ab 1. Januar 2020 können Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen einen Kinderzuschlag in geminderter Form beantragen.
Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern und für Studenten:
Zum 1. Januar 2020 steigt der geringste Unterhalt bis zum sechsten Lebensjahr von 354 auf 369 Euro, bis zum zwölften Lebensjahr von 406 auf 424 Euro und bis zur Volljährigkeit von 476 auf 497 Euro im Monat. Diese Beträge gelten für die geringsten Einkommen und steigen mit zunehmendem Einkommen entsprechend an. Auch die Bedarfssätze für Studenten steigen. Eltern müssen ihren studierenden Kindern nun maximal 860 Euro im Monat zahlen. Für die unterhaltspflichtigen Eltern steigen die Beträge zum Selbsterhalt ebenfalls an.
Finanzielle Unterstützung von Studierenden und Schülern (BAföG):
Der BAföG-Höchstsatz steigt auf 861 Euro im Monat. Eigenes Vermögen der Studenten wird erst ab 8200 Euro zum Unterhalt einbezogen.
Wohngeld:
Von der Wohngeldreform sollen rund 660.000 Haushalte profitieren. Zu der Reform gehört Anhebung der Höchstbeträge, die regional gestaffelt ist, mehr Möglichkeiten für Berechtigte, Wohngeld zu erhalten.
Impfpflicht:
Ab kommendem März wird die Masernimpfung zur Pflicht. Die Pflicht zur Impfung gilt auch für Erwachsene in der Pflege, in Schulen oder in der Kinderbetreuung und für in Asylbewerberheimen lebende Menschen.

Günstigere Bahnticket, Zuschüsse zu Renovierungen an Häusern
Bahntickets günstiger:
Für Bahntickets soll die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent sinken.
Flugpreise steigen:
Die Besteuerung von Flugtickets steigt ab April 2020 für Flüge im Inland und in EU-Staaten auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer auf 33,01 Euro steigen. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden.
Erhöhung der Bußgelder:
Auch im Bußgeldkatalog wird es 2020 Änderungen geben.
Gebäude Sanierung:
Für bestimmte Sanierungsarbeiten an Gebäuden sollt es Zuschüsse von Staat geben . Die Einzelheiten müssen noch vom Bundesrat bestimmt werden.
Steuersenkungen:
Für Hygiene-Produkte und für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Neues bei Ärzten und Apotheken
Nummer für alle Ärzte:
Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die Nummer 116 117 anrufen. Länger als vier Wochen sollen Patienten dabei nicht warten müssen.
Dauerrezepte für chronisch Kranke:
Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt künftig ein Dauerrezept erhalten. Auf dieses Rezept kann der Patient in der Apotheke je nach Verordnung bis zu viermal sein Medikament erhalten.
Neue Kassenleistungen:
Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald 60 statt 50, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft. Fettabsaugen wird 2020 probeweise und unter bestimmten Bedingungen Kassenleistung.
Vorsorge-Untersuchungen:
Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden ab 2020 alle fünf Jahre per Post zu einer Früherkennungs-Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs eingeladen. Für Frauen zwischen 20 und 34 gibt es einmal jährlich den sogenannten Pap-Test. Ab 35 soll eine neue, alle drei Jahre angebotene Kombinationsuntersuchung den bisherigen jährlichen Test ersetzen.
Apotheken:
Neu ist 2020 die Möglichkeit, sich im Rahmen regionaler Modellversuche in der Apotheke gegen die Grippe impfen zu lassen. Für rezeptpflichtigen Arzneimitteln steigt der Notdienstzuschlag von 16 auf 21 Cent, bei dokumentationspflichtigen Medikamenten wie Betäubungsmitteln sind es künftig 4,26 statt 2,91 Euro. Rückblick 2019 >>>
<< Das war 2018   |  Das war 2020 >>