Was ändert sich 2020?
Änderungen 2020 für Arbeitnehmer und
Auszubildende:
Erhöhung des Mindestlohns:
Ab 1. Januar 2020 steigt der Stundenlohn von 9,19
Euro auf 9,35 Euro.
Mehr Geld für Auszubildende:
Auch Azubis bekommen mehr Geld. Der
Azubi-Mindestlohn steigt auf wenigstens 515 Euro im
ersten Jahr der Lehre. Der Lohn wird in den
kommenden schrittweise bis zu 620 Euro im ersten
Lehrjahr erhöht.
Studium für Hebammen:
Die Ausbildung für Hebammen wird ein drei- bis
vierjähriges Bachelor-Studium an einer Hochschule
sein. Die Ausbildung wird einen hohen Praxisanteil
und eine staatliche Abschlussprüfung haben.
Mehr Gehalt für Pfleger:
Im Laufe des Jahres sollen die Gehälter in der
Pflegebranche steigen. Die Lohn-Anhebung soll
entweder über einen allgemein verbindlichen
Tarifvertrag erfolgen oder der Mindestlohn soll
deutlich ansteigen.
Bessere Verpflegung:
Die Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von mehr
als acht Stunden steigt auf 14 anstatt wie bisher 12
Euro, bei mehr als 24-stündiger Abwesenheit auf 28
Euro. Bei Reisen von mehreren Tagen steigt die
Vergütung für den Tag der Anreise und der Abreise
auf 14 Euro.
Unterhalt für Personen, die der Pflege bedürfen:
Im Angehörigen-Entlastungsgesetz soll
Unterhaltsverpflichtete Eltern sowie Kinder von
pflegebedürftigen Menschen entlasten. Nur wenn das
Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt, werden
deren Einkünfte miteinbezogen.
Mehr Fachkräfte:
Am 1. März 2020 wird das Gesetz über die
Einwanderung von Fachkräften rechtskräftig, das
Fachkräften von außerhalb der EU Zugang zum
deutschen Arbeitsmarkt gewährt. Das Gesetz galt
bisher nur für Fachkräfte mit akademischer
Ausbildung.
Umzug für den Job:
Umzugskosten für berufsbedingten Wohnungswechsel
können ab dem 1. März 2020 von der Steuer abgesetzt
werden. Ledige können pauschal 820 Euro absetzen.
Ehepaare oder legale Lebensgemeinschaften können
dann 1639 Euro absetzen.
Änderungen für Steuerzahler:
Steuererklärung:
Freiwillig ist die Steuererklärung für Menschen mit
geringen Verdiensten: für Ledige 2020 bis zu 11.900
Euro und für Verheiratete bis 22.600 Euro.
Grundfreibetrag:
Ab 1. Januar 2020 sind bis 9408 Euro Einkommen
steuerfrei, was eine Steigerung des Grundfreibetrags
um 240 Euro bedeutet. Für Verheiratete steigt der
Grundfreibetrag auf 18.816 Euro.
Kinderfreibetrag:
2020 liegt der Freibetrag für Kinder bei 5172 Euro
gegenüber 4980 Euro im Jahr 2019. Eltern erhalten
entweder diesen Freibetrag oder das Kindergeld. Von
den Finanzämtern wird automatisch überprüft, welcher
Betrag für die Eltern günstiger ist.
Werkswohnungen:
Ab Januar 2020 muss diese Vergünstigung nicht
versteuert werden, wenn die Miete bei wenigstens 66
Prozent der am Ort üblichen Miete liegt. In der
Vergangenheit musste der Unterschied zu der am Ort
üblichen Miete voll versteuert werden.
Betriebsrente:
Ab 2020 müssen Beiträge zur Krankenkasse für die
Betriebsrenten nur auf die Summer über dem
Freibetrag von 159,25 Euro bezahlt werden, anstatt
auf die gesamte Betriebsrente.
Krippengeld: Nur in Bayern erhalten Eltern für die
Betreuung ein- bis dreijähriger ab dem 1.1.20 das
sogenannte Krippengeld.
Kinderzuschlag:
Ab 1. Januar 2020 können Arbeitnehmer mit mittleren
Einkommen einen Kinderzuschlag in geminderter Form
beantragen.
Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern und
für Studenten:
Zum 1. Januar 2020 steigt der geringste Unterhalt
bis zum sechsten Lebensjahr von 354 auf 369 Euro,
bis zum zwölften Lebensjahr von 406 auf 424 Euro und
bis zur Volljährigkeit von 476 auf 497 Euro im
Monat. Diese Beträge gelten für die geringsten
Einkommen und steigen mit zunehmendem Einkommen
entsprechend an. Auch die Bedarfssätze für Studenten
steigen. Eltern müssen ihren studierenden Kindern
nun maximal 860 Euro im Monat zahlen. Für die
unterhaltspflichtigen Eltern steigen die Beträge zum
Selbsterhalt ebenfalls an.
Finanzielle Unterstützung von Studierenden und
Schülern (BAföG):
Der BAföG-Höchstsatz steigt auf 861 Euro im Monat.
Eigenes Vermögen der Studenten wird erst ab 8200
Euro zum Unterhalt einbezogen.
Wohngeld:
Von der Wohngeldreform sollen rund 660.000 Haushalte
profitieren. Zu der Reform gehört Anhebung der
Höchstbeträge, die regional gestaffelt ist, mehr
Möglichkeiten für Berechtigte, Wohngeld zu erhalten.
Impfpflicht:
Ab kommendem März wird die Masernimpfung zur
Pflicht. Die Pflicht zur
Impfung gilt auch für
Erwachsene in der Pflege, in Schulen oder in der
Kinderbetreuung und für in Asylbewerberheimen
lebende Menschen.
Günstigere Bahnticket, Zuschüsse zu Renovierungen
an Häusern
Bahntickets günstiger:
Für Bahntickets soll die Mehrwertsteuer von 19 auf 7
Prozent sinken.
Flugpreise steigen:
Die Besteuerung von Flugtickets steigt ab April 2020
für Flüge im Inland und in EU-Staaten auf 13,03 Euro
pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer auf
33,01 Euro steigen. Bei noch weiteren Flügen sollen
59,43 Euro fällig werden.
Erhöhung der Bußgelder:
Auch im Bußgeldkatalog wird es 2020 Änderungen
geben.
Gebäude Sanierung:
Für bestimmte Sanierungsarbeiten an Gebäuden sollt
es Zuschüsse von Staat geben . Die Einzelheiten
müssen noch vom Bundesrat bestimmt werden.
Steuersenkungen:
Für Hygiene-Produkte und für elektronische
Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll die
Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken.
Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Neues bei Ärzten und Apotheken
Nummer für alle Ärzte:
Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die
Uhr die Nummer 116 117 anrufen. Länger als vier
Wochen sollen Patienten dabei nicht warten müssen.
Dauerrezepte für chronisch Kranke:
Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit
Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt
künftig ein Dauerrezept erhalten. Auf dieses Rezept
kann der Patient in der Apotheke je nach Verordnung
bis zu viermal sein Medikament erhalten.
Neue Kassenleistungen:
Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald 60 statt
50, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die
Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft.
Fettabsaugen wird 2020 probeweise und unter
bestimmten Bedingungen Kassenleistung.
Vorsorge-Untersuchungen:
Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden ab 2020
alle fünf Jahre per Post zu einer
Früherkennungs-Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs
eingeladen. Für Frauen zwischen 20 und 34 gibt es
einmal jährlich den sogenannten Pap-Test. Ab 35 soll
eine neue, alle drei Jahre angebotene
Kombinationsuntersuchung den bisherigen jährlichen
Test ersetzen.
Apotheken:
Neu ist 2020 die Möglichkeit, sich im Rahmen
regionaler Modellversuche in der Apotheke gegen die
Grippe impfen zu lassen. Für rezeptpflichtigen
Arzneimitteln steigt der Notdienstzuschlag von 16
auf 21 Cent, bei dokumentationspflichtigen
Medikamenten wie Betäubungsmitteln sind es künftig
4,26 statt 2,91 Euro.
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