*17. Juni 1900 in Wegeleben
(Sachsen)
Der Nationalsozialist Martin Bormann
schloss sich während seiner
Landwirtschaftslehre dem Verband
gegen Überhebung des Judentums sowie
dem Freikorps Roßbach an und wurde
1924 wegen Beteiligung am „Parchimer
Fememord“ zu einer einjährigen
Haftstrafe verurteilt. Nach seiner
Entlassung trat er zunächst dem
Frontbann und dann der
NSDAP bei, in
der er rasch Karriere machte:
1933
wurde er zum Reichsleiter und zum
Stabsleiter von
Rudolf Heß, dem
damaligen Führer-Stellvertreter,
bestimmt. In den darauffolgenden
Jahren arbeitete Bormann erfolgreich
daran, seine Befugnisse zu erweitern
und sich für Hitler unentbehrlich zu
machen. Letzterer übertrug ihm
1941
die Leitung der „Partei-Kanzlei“ und
ernannte ihn im April 1943 zum
„Sekretär des Führers“. Beide Ämter
führten dazu, dass Bormann beim
Holocaust, beim Kampf gegen die
Kirchen und bei der Mobilisierung
des Volkssturms eine maßgebliche
Rolle spielen konnte. Am
2. Mai 1945
beging er Selbstmord. Er war
verheiratet und hinterließ neun
Kinder.