Geschichte der Apotheke

Die Apotheke ist als einer der Grundpfeiler des Gesundheitssystems aus der modernen Welt nicht mehr wegzudenken. Im Lateinischen steht "apoteca" für Vorratskammer, in Klöstern wurde früher der Aufbewahrungsraum für Heilkräuter "apoteca" genannt. Die Geschichte der Apotheke im heutigen Verständnis beginnt um 1241, als Kaiser Friedrich II. ein Dekret erlässt, mit dem die Berufsfelder Arzt und Apotheker voneinander getrennt und gesetzlich definiert werden.

Apotheken im Mittelalter
Unter Arzneien wurde im Mittelalter allerhand gehandelt, was Heilung versprach, von Gewürzen über Heilkräuter und Drogen bis hin zu selbst angemischten Rezepturen. Viele Apotheker in jener Zeit verdienten ihr Geld als fliegende Händler und kamen damit zu erheblichem Reichtum. Als älteste Apotheken mit festem Ladengeschäft gelten Niederlassungen in Trier, Dubrovnik und Tallinn. Seuchen und Epidemien sorgten in Europa wiederholt für erheblichen Arzneibedarf und warfen die Frage auf, wie ein verlässliches Apothekennetz die Versorgung auch in ländlichen Gegenden garantieren könne.

Apotheken in der Neuzeit
Um 1500 begann deshalb im deutschsprachigen Raum der Ausbau sogenannter Landschafts-Apotheken mit fest zugeteilten Einzugsbereichen. Im 17. und 18. Jahrhundert entwickelte sich die Pharmazie von einer Art Geheimwissenschaft in eine Branche, in der transparent geforscht wurde. Davon profitierte das Ansehen der Apotheker, die 1872 den Deutschen Apothekerverband gründeten. Der Apotheker verstand sich mehr und mehr als Spezialist, der sowohl Ärzte als auch Patienten kompetent berät. Ebenfalls im 19. Jahrhundert entstanden die ersten Apotheken, die sich auf homöopathische Arzneimittel konzentrierten. Mit der industriellen Herstellung von Medikamenten ab Anfang des 20. Jahrhunderts wandelte sich das Berufsbild des Apothekers. Hatte er zuvor oft selbst Arzneien produziert, wurde er nun mehr zum Verkäufer.

Die Apotheke nach dem Zweiten Weltkrieg
1958 legte das Bundesverfassungsgericht mit dem sogenannten Apothekenurteil die Niederlassungsfreiheit für Apotheker fest. Damit wurden lukrative lokale Monopole Vergangenheit und es entwickelte sich Wettbewerb im Apothekenwesen. Das bekannte Apothekenzeichen, das rote A mit Äskulapschlange und Arzneikelch, wird seit 1951 verwendet. Bis heute gilt grundsätzlich, dass nur ein studierter Apotheker eine Apotheke besitzen darf. Dadurch will der Gesetzgeber sicherstellen, dass von Ärzten ausgestellte Rezepte geprüft werden (Vier-Augen-Prinzip) und der Patient sich auf die Qualität ausgegebener Arzneien verlassen kann.

Apotheken im 21. Jahrhundert
Mit dem Jahreswechsel 2003/2004 erlebte das Apothekenwesen den bisher letzten
großen Umbruch. Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde kippte das bis dahin gültige Versandverbot für Arzneimittel und die Preisbindung für nichtverschreibungspflichtige Arzneien. Damit wurde der Weg frei für Online-Apotheken wie die Europa Apotheek. Diese oft als reine Versandapotheken konzipierten Apotheken unterliegen weiterhin strengen gesetzlichen Regelungen, können aber durch ihren großen Kundenstamm beispielsweise mehr Medikamente gleichzeitig vorrätig halten und Preisvorteile an die Patienten weitergeben. Zusätzlicher Pluspunkt der Online-Apotheken ist, dass auch kleine Orte und entlegene Wohnsitze versorgt werden. Immer mehr Kunden selbst freuen sich über Zeitgewinn bei der bequemen Bestellung ihrer Medikamente und Arzneimittel per Internet. Auf der anderen Seite stehen Traditionalisten, die meinen, dass das persönliche Gespräch zwischen Apotheker und Kunde nicht durch Telefon oder E-Mails zu ersetzen sei.