Geschichte der Apotheke
Die Apotheke ist als einer der Grundpfeiler des Gesundheitssystems aus der
modernen Welt nicht mehr wegzudenken. Im Lateinischen steht "apoteca" für
Vorratskammer, in Klöstern wurde früher der Aufbewahrungsraum für
Heilkräuter "apoteca"
genannt.
Die Geschichte der Apotheke im heutigen Verständnis beginnt um 1241,
als Kaiser Friedrich II. ein Dekret erlässt, mit dem die Berufsfelder Arzt und
Apotheker voneinander getrennt und gesetzlich definiert werden.
Apotheken im Mittelalter
Unter Arzneien wurde im
Mittelalter allerhand gehandelt, was Heilung versprach,
von Gewürzen über Heilkräuter und Drogen bis hin zu selbst angemischten
Rezepturen. Viele Apotheker in jener Zeit verdienten ihr Geld als fliegende
Händler und kamen damit zu erheblichem Reichtum. Als älteste Apotheken mit
festem Ladengeschäft gelten Niederlassungen in Trier, Dubrovnik und Tallinn.
Seuchen und Epidemien sorgten in Europa wiederholt für erheblichen Arzneibedarf
und warfen die Frage auf, wie ein verlässliches Apothekennetz die Versorgung
auch in ländlichen Gegenden garantieren könne.
Apotheken in der Neuzeit
Um 1500 begann deshalb im deutschsprachigen Raum der Ausbau sogenannter
Landschafts-Apotheken mit fest zugeteilten Einzugsbereichen. Im 17. und 18.
Jahrhundert entwickelte sich die Pharmazie von einer Art Geheimwissenschaft in
eine Branche, in der transparent geforscht wurde. Davon profitierte das Ansehen
der Apotheker, die 1872 den
Deutschen Apothekerverband gründeten. Der Apotheker verstand sich mehr
und mehr als Spezialist, der sowohl Ärzte als auch Patienten kompetent berät.
Ebenfalls im 19. Jahrhundert entstanden die ersten Apotheken, die sich auf
homöopathische Arzneimittel konzentrierten. Mit der industriellen Herstellung
von Medikamenten ab Anfang des
20. Jahrhunderts wandelte sich das Berufsbild des
Apothekers. Hatte er zuvor oft selbst Arzneien produziert, wurde er nun mehr zum
Verkäufer.
Die Apotheke nach dem Zweiten Weltkrieg
1958 legte das Bundesverfassungsgericht mit dem sogenannten Apothekenurteil die
Niederlassungsfreiheit für Apotheker fest. Damit wurden lukrative lokale
Monopole Vergangenheit und es entwickelte sich Wettbewerb im Apothekenwesen. Das
bekannte Apothekenzeichen, das
rote A mit
Äskulapschlange und Arzneikelch, wird seit 1951 verwendet. Bis heute
gilt grundsätzlich, dass nur ein studierter Apotheker eine Apotheke besitzen
darf. Dadurch will der Gesetzgeber sicherstellen, dass von Ärzten ausgestellte
Rezepte geprüft werden (Vier-Augen-Prinzip) und der Patient sich auf die
Qualität ausgegebener Arzneien verlassen kann.
Apotheken im 21. Jahrhundert
Mit dem Jahreswechsel 2003/2004 erlebte das Apothekenwesen den bisher letzten
großen Umbruch. Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde kippte das bis dahin
gültige Versandverbot für Arzneimittel und die Preisbindung für
nichtverschreibungspflichtige Arzneien. Damit wurde der Weg frei für
Online-Apotheken wie die
Europa
Apotheek. Diese oft als reine Versandapotheken konzipierten Apotheken
unterliegen weiterhin strengen gesetzlichen Regelungen, können aber durch ihren
großen Kundenstamm beispielsweise mehr Medikamente gleichzeitig vorrätig halten
und Preisvorteile an die Patienten weitergeben. Zusätzlicher Pluspunkt der
Online-Apotheken ist, dass auch kleine Orte und entlegene Wohnsitze versorgt
werden. Immer mehr Kunden selbst freuen sich über Zeitgewinn bei der bequemen
Bestellung ihrer Medikamente und Arzneimittel per Internet. Auf der anderen
Seite stehen Traditionalisten, die meinen, dass das persönliche Gespräch
zwischen Apotheker und Kunde nicht durch Telefon oder E-Mails zu ersetzen sei.