Prinzessin Caroline Lebenslauf
Prinzessin Caroline von Monaco, die
ebenfalls unter dem Namen Prinzessin Caroline von
Hannover bekannt ist, ist die erstgeborene Tochter von
Fürst Rainier III. von Monaco und seiner Frau, Fürstin
Gracia Patricia, hinter der sich der ehemalige,
amerikanische Filmstar
Grace Kelly verbirgt.
Caroline,
die mit vollständigem Geburtsnamen Caroline Louise
Marguerite Grimaldi heißt,
wurde am
23. Januar 1957 in
Monaco geboren und verfügt heute, nach ihrer Heirat mit
dem deutschen Prinzen
Ernst August Prinz von Hannover,
über den klangvollen Namen und Titel „Caroline Louise
Marguerite Prinzessin von Hannover, Herzogin zu
Braunschweig und Lüneburg, Prinzessin von Monaco“.
Vor ihrer Ehe mit Prinz Ernst August war Prinzessin
Caroline bereits zwei Mal verheiratet. Ihre erste Ehe
ging sie mit dem monegassischen Finanzmakler Philippe
Junot ein, mit dem sie rund zwei Jahre verheiratet war.
Die Ehe begann im Juni 1978 und endete im Oktober 1980
mit der Scheidung.
Im Jahre 1992 jedoch schaffte es
Carolines Vater, Fürst Rainier von Monaco, diese erste
Ehe von der römisch-katholischen Kirche annullieren zu
lassen. Im Dezember 1983 heiratete Caroline schließlich
ein zweites Mal. Es handelte sich hierbei um den Sohn
eines italienischen Unternehmers, Stefano Casiraghi. Mit
Stefano bekam Caroline drei Kinder: Andrea Albert
Pierre, der 1984 geboren wurde, Charlotte Marie Pomeline
im Jahre 1986 und
Pierre Rainier Stefano 1987.
Lediglich
drei Jahre nach der Geburt des jüngsten Sohnes kam
Stefano Casiraghi bei einem Bootsunfall am Cap Ferrat
ums Leben. Vor ihrer dritten Ehe mit Ernst August von
Hannover war Caroline fünf Jahre mit dem französischen
Schauspieler Vincent Lindon zusammen.
Im Jahre 1999
heiratete Caroline schließlich Prinz Ernst August und
erhielt somit den Titel Prinzessin von Hannover. Im
selben Jahr
bekam Caroline eine weitere Tochter:
Alexandra Charlotte Ulrike Maryam Virginia, welche
ebenfalls den Titel Prinzessin von Hannover trägt. In
der Thronfolge steht Caroline im Moment an erster
Stelle. Im Falle einer Geburt eines ehelichen Kindes
ihres Bruders Fürst Albert, würde sie diesen Anspruch
jedoch sofort an ihn abtreten müssen, wie es bereits der
Fall gewesen war, als ihr jüngerer Bruder Albert geboren
wurde. Im monegassischen Recht erhält der erstgeborene
Sohn den Anspruch auf die Thronfolge. Im Falle des
Ausbleibens der Geburt eines männlichen Thronfolgers
erhält die erstgeborene Tochter dieses Recht. Eine
weitere Sensation, für die Caroline von Monaco bekannt
wurde, sind die sogenannten Caroline-Urteile. Bei diesen
Urteilen handelt es sich um von Caroline erwirkte
Gerichtsurteile, die vom Gericht gegen Paparazzi und die
Veröffentlichung von Fotos von Caroline und ihrer
Familie ausgesprochen worden waren
Prinzessin Carolin
Seiten, Steckbrief etc.