Prinzessin Caroline Lebenslauf

Prinzessin Caroline von Monaco, die ebenfalls unter dem Namen Prinzessin Caroline von Hannover bekannt ist, ist die erstgeborene Tochter von Fürst Rainier III. von Monaco und seiner Frau, Fürstin Gracia Patricia, hinter der sich der ehemalige, amerikanische Filmstar Grace Kelly verbirgt.
Caroline, die mit vollständigem Geburtsnamen Caroline Louise Marguerite Grimaldi heißt,
wurde am 23. Januar 1957 in Monaco geboren und verfügt heute, nach ihrer Heirat mit dem deutschen Prinzen Ernst August Prinz von Hannover, über den klangvollen Namen und Titel „Caroline Louise Marguerite Prinzessin von Hannover, Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Prinzessin von Monaco“.
Vor ihrer Ehe mit Prinz Ernst August war Prinzessin Caroline bereits zwei Mal verheiratet. Ihre erste Ehe ging sie mit dem monegassischen Finanzmakler Philippe Junot ein, mit dem sie rund zwei Jahre verheiratet war. Die Ehe begann im Juni 1978 und endete im Oktober 1980 mit der Scheidung. Im Jahre 1992 jedoch schaffte es Carolines Vater, Fürst Rainier von Monaco, diese erste Ehe von der römisch-katholischen Kirche annullieren zu lassen. Im Dezember 1983 heiratete Caroline schließlich ein zweites Mal. Es handelte sich hierbei um den Sohn eines italienischen Unternehmers, Stefano Casiraghi. Mit Stefano bekam Caroline drei Kinder: Andrea Albert Pierre, der 1984 geboren wurde, Charlotte Marie Pomeline im Jahre 1986 und Pierre Rainier Stefano 1987.
Lediglich drei Jahre nach der Geburt des jüngsten Sohnes kam Stefano Casiraghi bei einem Bootsunfall am Cap Ferrat ums Leben. Vor ihrer dritten Ehe mit Ernst August von Hannover war Caroline fünf Jahre mit dem französischen Schauspieler Vincent Lindon zusammen. Im Jahre 1999 heiratete Caroline schließlich Prinz Ernst August und erhielt somit den Titel Prinzessin von Hannover. Im selben Jahr bekam Caroline eine weitere Tochter: Alexandra Charlotte Ulrike Maryam Virginia, welche ebenfalls den Titel Prinzessin von Hannover trägt. In der Thronfolge steht Caroline im Moment an erster Stelle. Im Falle einer Geburt eines ehelichen Kindes ihres Bruders Fürst Albert, würde sie diesen Anspruch jedoch sofort an ihn abtreten müssen, wie es bereits der Fall gewesen war, als ihr jüngerer Bruder Albert geboren wurde. Im monegassischen Recht erhält der erstgeborene Sohn den Anspruch auf die Thronfolge. Im Falle des Ausbleibens der Geburt eines männlichen Thronfolgers erhält die erstgeborene Tochter dieses Recht. Eine weitere Sensation, für die Caroline von Monaco bekannt wurde, sind die sogenannten Caroline-Urteile. Bei diesen Urteilen handelt es sich um von Caroline erwirkte Gerichtsurteile, die vom Gericht gegen Paparazzi und die Veröffentlichung von Fotos von Caroline und ihrer Familie ausgesprochen worden waren
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