Die Geschichte des Visums: Vom 7. Jahrhundert bis zur Gegenwart

Der Begriff Visum stammt von visieren und leitet sich vom lateinischen Wort vīsa ab, was so viel heißt wie ‚gesehene Dinge‘. Ein erteiltes Visum erlaubt einem die Einreise, Durchreise oder den Aufenthalt in einem fremden Land.
Bereits im 7. Jahrhundert war es üblich, Reisenden Reisepässe auszustellen. Die mittelalterlichen Geleitbriefe sicherten jahrhundertelang die festgelegten Routen der Kaufleute, Pilger und Diplomaten und berechtigte sie dazu, sich in dem bereisten Land aufzuhalten. Ab dem frühen 19. Jahrhundert legte das deutsche Königreich Preußen rechtlich fest, dass eine Aufenthaltsgenehmigung nötig war, sobald sich ein Reisender länger als vierundzwanzig Stunden in einer Gemeinde aufhalten wollte. Die Regelung wurde allerdings bereits Mitte des Jahrhunderts aufgelöst: Die Visumspflicht im innerdeutschen Reiseverkehr wurde zugunsten der Passkarte abgeschafft. Die Passkarte galt als Vorläufer des Personalausweises und berechtigte die Bürger im Laufe der Dresdner Konferenz dazu, sich frei zwischen den deutschen Städten zu bewegen. Viele Länder zogen nach, unter anderem Österreich-Ungarn, Bayern und Sachsen. Das Visumsrecht wurde fest im Passrecht verankert. Fortan berechtigte einem also allein der Pass dazu, grenzüberschreitend zu reisen.

Einschränkungen und Zwänge während des Ersten und Zweiten Weltkriegs

Während des Ersten Weltkriegs wurde der Besitz eines Passes dann zur Pflicht: Kaiser Wilhelm II verordnete, dass jeder deutsche Bürger einen Pass oder Kinderausweis mit sich tragen muss. Auch die anderen am Krieg beteiligten Länder führten einen allgemeinen Pass- und Visumzwang ein. Die restriktiven Maßnahmen dienten dazu, potenzielle Spione an der Einreise ins eigene Land zu hindern, und lockerten sich erst sechs Jahre nach Kriegsende. Bis zum Beginn des nationalsozialistischen Staats war ein Betreten der Reichsgrenze und eine Wiedereinreise deutscher Staatsbürger nun erneut ohne Visum möglich. Einzig die Bürger anderer Staaten mussten größtenteils eine Aufenthaltsberechtigung vorweisen.
Dann aber wurde unter dem damaligen Reichsminister ein Gesetz erlassen, das ihn dazu ermächtigte, alle bisherigen Pass-, Visums- und Ausländerrechte aufzuheben und durch Verordnungen neu zu regeln. Das führte bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs zu ähnlichen Zuständen wie im Ersten: Nicht nur Deutschland, sondern alle am Krieg beteiligten Länder führten einen ausnahmslosen Visumzwang für Ausländer ein. Der rigorose Zwang hielt an, bis Österreich und Schweiz gegen 1950 die ersten Schritte zur wiederholten Öffnung taten. Fünfzehn Jahre später wurde das Visum offiziell und rechtlich als länderübergreifende Aufenthaltserlaubnis festgelegt. Zum Zwang wurde ein Visum ab sofort lediglich für weiter entfernte Staaten wie Libyen oder Afghanistan, um eine illegale Zuwanderung zu verhindern.


Das Visum am Beispiel von Afrika

Wer in einige afrikanische Länder einreisen will braucht entweder kein Visum wie z.B. nach Marokko oder Ägypten, bei denen ein Reispass genügt. In den übrigen Ländern ist es umso komplizierter ein Visum zu erhalten. In der Regel muss man seinen Reisepass an die entsprechende Botschaft des jeweiligen  Landes schicken oder gar selbst dort erscheinen. Bei wenigen Ausnahmen kann man diverse Onlineservices nutzen, so kann man beispielsweise ein Visum für Kenia online beantragen. Diese Dienstleister kümmern sich dann um alles was sie für die Einreise nach Kenia benötigen, so dass unliebsame Überraschungen ausbleiben.

Das Visum heute: Allgemeines Visumsrecht der EU

Noch ein einziges Mal wurde das Visum innerhalb Deutschlands eingeführt: Als die Berliner Mauer das Land teilte. Unter bestimmten Auflagen ermöglichte ein Visum einen kurzen Aufenthalt der Bürger der DDR in der Bundesrepublik Deutschland und andersherum. Mit dem Fall der Mauer allerdings, wurde der Visumzwang innerhalb Deutschlands komplett abgeschafft – und das bis heute.

Seitdem hat die EU gemeinsam ein einheitliches Visumsrecht für weitestgehend alle Mitgliedsstaaten Europas ausgearbeitet. Davon ausgenommen sind Irland, Bulgarien, Rumänien, Großbritannien und Zypern. Aktuell sieht das Visumsrecht in Deutschland vor, dass grundsätzlich alle Drittstaatsangehörige ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen. Ausnahme sind hier Bürger der EU sowie weitere Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft Kurzaufenthalte für bis zu 90 Tage ohne Visum ermöglicht hat. Einzig für bestimmte Gruppen wie Flüchtlinge oder Diplomaten gelten Sonderregeln.
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