Die Geschichte des Visums: Vom 7. Jahrhundert
bis zur Gegenwart
Der Begriff Visum stammt von visieren und leitet
sich vom lateinischen Wort vīsa ab, was so viel
heißt wie ‚gesehene Dinge‘. Ein erteiltes Visum
erlaubt einem die Einreise, Durchreise oder den
Aufenthalt in einem fremden Land.
Bereits
im 7. Jahrhundert war es üblich, Reisenden
Reisepässe auszustellen. Die mittelalterlichen
Geleitbriefe sicherten jahrhundertelang die
festgelegten Routen der Kaufleute, Pilger und
Diplomaten und berechtigte sie dazu, sich in dem
bereisten Land aufzuhalten. Ab dem frühen 19.
Jahrhundert legte das deutsche Königreich Preußen
rechtlich fest, dass eine Aufenthaltsgenehmigung
nötig war, sobald sich ein Reisender länger als
vierundzwanzig Stunden in einer Gemeinde aufhalten
wollte. Die Regelung wurde allerdings bereits Mitte
des Jahrhunderts aufgelöst: Die Visumspflicht im
innerdeutschen Reiseverkehr wurde zugunsten der
Passkarte abgeschafft. Die Passkarte galt als
Vorläufer des Personalausweises und berechtigte die
Bürger im Laufe der Dresdner Konferenz dazu, sich
frei zwischen den deutschen Städten zu bewegen.
Viele Länder zogen nach, unter anderem
Österreich-Ungarn, Bayern und Sachsen. Das
Visumsrecht wurde fest im Passrecht verankert.
Fortan berechtigte einem also allein der Pass dazu,
grenzüberschreitend zu reisen.
Einschränkungen und Zwänge während des Ersten und
Zweiten Weltkriegs
Während des
Ersten Weltkriegs wurde der Besitz eines
Passes dann zur Pflicht: Kaiser Wilhelm II
verordnete, dass jeder deutsche Bürger einen Pass
oder Kinderausweis mit sich tragen muss. Auch die
anderen am Krieg beteiligten Länder führten einen
allgemeinen Pass- und Visumzwang ein. Die
restriktiven Maßnahmen dienten dazu, potenzielle
Spione an der Einreise ins eigene Land zu hindern,
und lockerten sich erst sechs Jahre nach Kriegsende.
Bis zum Beginn des nationalsozialistischen Staats
war ein Betreten der Reichsgrenze und eine
Wiedereinreise deutscher Staatsbürger nun erneut
ohne Visum möglich. Einzig die Bürger anderer
Staaten mussten größtenteils eine
Aufenthaltsberechtigung vorweisen.
Dann aber wurde unter dem damaligen Reichsminister
ein Gesetz erlassen, das ihn dazu ermächtigte, alle
bisherigen Pass-, Visums- und Ausländerrechte
aufzuheben und durch Verordnungen neu zu regeln. Das
führte bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs zu
ähnlichen Zuständen wie im Ersten: Nicht nur
Deutschland, sondern alle am Krieg beteiligten
Länder führten einen ausnahmslosen Visumzwang für
Ausländer ein. Der rigorose Zwang hielt an, bis
Österreich und Schweiz gegen
1950 die ersten
Schritte zur wiederholten Öffnung taten. Fünfzehn
Jahre später wurde das Visum offiziell und rechtlich
als länderübergreifende Aufenthaltserlaubnis
festgelegt. Zum Zwang wurde ein Visum ab sofort
lediglich für weiter entfernte Staaten wie Libyen
oder Afghanistan, um eine illegale Zuwanderung zu
verhindern.
Das Visum am Beispiel von Afrika
Wer in einige afrikanische Länder einreisen will
braucht entweder kein Visum wie z.B. nach Marokko
oder Ägypten, bei denen ein Reispass genügt. In den
übrigen Ländern ist es umso komplizierter ein Visum
zu erhalten. In der Regel muss man seinen Reisepass
an die entsprechende Botschaft des jeweiligen
Landes schicken oder gar selbst dort erscheinen. Bei
wenigen Ausnahmen kann man diverse Onlineservices
nutzen, so kann man beispielsweise ein
Visum für Kenia online beantragen. Diese
Dienstleister kümmern sich dann um alles was sie für
die
Einreise nach Kenia
benötigen, so dass unliebsame Überraschungen
ausbleiben.
Das Visum heute: Allgemeines Visumsrecht der EU
Noch ein einziges Mal wurde das Visum innerhalb
Deutschlands eingeführt: Als die Berliner Mauer das
Land teilte. Unter bestimmten Auflagen ermöglichte
ein Visum einen kurzen Aufenthalt der Bürger der DDR
in der Bundesrepublik Deutschland und andersherum.
Mit dem Fall der Mauer allerdings, wurde der
Visumzwang innerhalb Deutschlands komplett
abgeschafft – und das bis heute.
Seitdem hat die EU gemeinsam ein einheitliches
Visumsrecht für weitestgehend alle Mitgliedsstaaten
Europas ausgearbeitet. Davon ausgenommen sind
Irland, Bulgarien, Rumänien, Großbritannien und
Zypern. Aktuell sieht das Visumsrecht in Deutschland
vor, dass grundsätzlich alle Drittstaatsangehörige
ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland benötigen. Ausnahme sind hier Bürger der
EU sowie weitere Staaten, für die die Europäische
Gemeinschaft Kurzaufenthalte für bis zu 90 Tage ohne
Visum ermöglicht hat. Einzig für bestimmte Gruppen
wie Flüchtlinge oder Diplomaten gelten Sonderregeln.
Weitere Infos