Geschichte des Sozialversicherungssystems


Im deutschen Sozialversicherungssystem
 gelten das Solidaritäts und  das
Subsidiaritätsprinzip.
Jeden Monat, wenn der Arbeitgeber den wohlverdienten Lohn ausbezahlt, ärgern sich die Arbeitnehmer über die vielen Abzüge. Doch woher stammen diese Abzüge? Woher stammt das Sozialversicherungssystem? Welche Vorteile bringt das Sozialversicherungssystem? In Deutschland gibt es ein gesetzliches Versicherungssystem, das deutsche Sozialversicherungssystem – mehr dazu bei der Bundeszentrale für politische Bildung. Es ist eine Solidargemeinschaft, die einen wirksamen finanziellen Schutz gegenüber den großen Lebensrisiken und deren Folgen bietet. Diese Lebensrisiken sind: Krankheit, Alter, Betriebsunfälle, Arbeitslosigkeit sowie Pflegebedürftigkeit. Das deutsche Sozialversicherungssystem soll einen stabilen Lebensstandard für jeden Einzelnen garantieren. Dabei hat sich das System im Lauf der Zeit auch im Hinblick auf die Europäische Union gewandelt und den aktuellen Bedingungen der Zeit erfolgreich angepasst.

Sozialversicherungssystem immer ein Thema

In den Unternehmen ist das Sozialversicherungssystem jeden Monat ein Thema, und zwar dann, wenn die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu erstellen sind. Vom Grundprinzip her ist alles ganz einfach. Aber die Aufgabe ist komplex, es ist an vieles zu denken. Zu den Sozialversicherungsabgaben muss auch die Lohnsteuer berechnet werden. Größere Unternehmen, die es sich leisten können, haben hier eine eigene Abteilung oder zumindest einen Mitarbeiter, der sich mit dem Thema auskennt und die Abrechnungen erstellt. Häufig erfolgt dies mit Softwareunterstützung. Aber auch kleinere Unternehmen können mit der richtigen Software ihre Abrechnungen selbst erstellen und somit jeden Monat Geld sparen. Mit dem Ratgeber Lohnabrechnung ist es ganz einfach, die passende Software zu finden.

Subsidiarität und Solidarität im deutschen Sozialsystem

Geschichte der Sozialversicherung
Jeder leistet einen kleinen Beitrag, um die
 Risiken  für alle  tragen zu können.

Im Kern basiert das deutsche Sozialsystem auf zwei Prinzipien, die die Rahmenbedingungen darstellen. Damit soll das allgemeine Bedürfnis nach sozialer Sicherheit befriedigt werden. Das wichtigste Prinzip ist dabei das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, die Versichertengemeinschaft trägt gemeinsam die zu versichernden Risiken. Dies funktioniert gemäß dem Grundsatz der drei Musketiere: „Einer für alle, alle für einen.“ Wer in diesem System in eine Notlage gerät und diese aus eigener Kraft nicht beenden kann, darf damit rechnen, dass die Gemeinschaft ihn unterstützt und ihm aus dieser Notlage heraushilft. Das zweite wichtige Prinzip ist das Subsidiaritätsprinzip. Das heißt, dass jedes Individuum zunächst einmal selbstständig versuchen muss, seine Notlage zu beenden. Erst wenn dies nicht gelingt, greift das Solidaritätsprinzip.

Das Prinzip „Selbsthilfe“

Diese Prinzipien lagen schon den „Selbsthilfeeinrichtungen“ im 14. Jahrhundert zugrunde, die es damals im Bergbau und im Handwerk bereits gab. Erkrankte oder verunglückte Kollegen und deren Familien fanden bei Bedarf in diesen Einrichtungen Unterstützung durch die Arbeitskollegen. In der Wissenschaft gelten diese ersten Selbsthilfeeinrichtungen als Vorläufer des heutigen Sozialversicherungssystems.
Durch die Industrialisierung und die Erfindung der Dampfmaschine im 19. Jahrhundert veränderte sich alles. Da, wo Rohstoffe vorhanden waren, entstanden große Fabriken. Günstige Betriebsstandorte wurden geschaffen. Der dadurch ausgelöste Wirtschaftsboom lockte die Menschen aus allen Landesteilen zu den Fabriken. Sie versprachen sich, dort Arbeit sowie ein besseres Leben zu finden. Gleichzeitig gaben sie ihr soziales Sicherungsnetz auf, das zum einen durch die Arbeitskollegen und zum anderen durch die damals vorherrschende Großfamilie gewährleistet war. Die fortschreitende gesellschaftliche Entwurzelung führte dazu, dass die Armut in der Bevölkerung immer mehr zunahm. Das erkannte der preußische Staat und führte zunächst die staatliche Armenpflege ein. Im nächsten Schritt entstand eine der ersten Sozialversicherungen.

So begann die gesetzliche Sozialversicherung

Am 17. November 1881 leitete Kaiser Wilhelm I. mit seiner Kaiserlichen Botschaft den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung ein. Treibende Kraft dabei war der Reichskanzler Otto von Bismarck. Mehr über Otto von Bismarck ist bei planet-wissen.de zu erfahren. Der Staat sollte von nun an für die Existenzsicherung der Bürger verantwortlich sein. Folgende Grundsätze waren dabei relevant:

Im Jahr 1883 kam zu dieser Rentenversicherung die Krankenversicherung hinzu und 1884 die Unfallversicherung. Im Jahr 1889 war es erstmals möglich, dass sich Arbeitnehmer gesetzlich gegen die Folgen von Invalidität und Alter absichern konnten. Die Regierung baute das Sozialsystem in Deutschland in den folgenden Jahren immer weiter aus. Im Jahr 1912 entstand die Sozialversicherung für Angestellte.
 Seit dem Jahr 1927 existiert die Arbeitslosenversicherung. Der jüngste Zweig im deutschen Sozialversicherungssystem ist die Pflegeversicherung, die seit 1994 in mehreren Stufen eingeführt wurde.

Weiterer Ausbau nach dem Krieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das System der sozialen Sicherung in Deutschland bis Mitte der 1970er-Jahre weiter ausgebaut. Nach dem Krieg war die deutsche Wirtschaftskraft zerstört, die Beitragszahlungen gingen aufgrund der hohen Arbeitslosenzahlen stark zurück, sodass insbesondere die Rentner in beiden Teilen des damals geteilten Deutschlands die Leidtragenden waren. Die Rentenversicherer gerieten in finanzielle Probleme, Altersarmut breitete sich aus. Auch der wirtschaftliche Aufschwung in den Wirtschaftswunderjahren der 1950er- und 1960er-Jahre verbesserte die Situation nicht wesentlich. Den Unternehmen ging es gut, sie konnten ihren Kunden Rechnungen schreiben und verdienten entsprechend Geld. Doch die gesetzliche Rente war nicht an die Wirtschaftsentwicklung gekoppelt und blieb dadurch auf dem niedrigen Niveau. Erst die Rentenreform 1957 verbesserte die Situation. Ziel war es, den Lebensstandard der Beitragszahle für die Zeit des Ruhestandes zu sichern.

Krankenversicherung – Reform in den 1970er-ahren

1974 wurden das Leistungsverbesserungsgesetz und das Rehabilitationsgesetz eingeführt. Darüber hinaus kam es zu einer Erweiterung des Kreises der Versicherten. Dadurch stiegen natürlich die Ausgaben. Dem sollte ein Gesetz, das von 1977 bis 1983 galt, entgegenwirken: das sogenannte Kostendämpfungsgesetz. Diese Maßnahme war allerdings lediglich kurzfristig wirksam. Die Kostenentwicklung machte das Gesundheits-Reformgesetz notwendig, das 1989 schließlich verabschiedet wurde. Das war die letzte große Reform vor der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland. Der Mauerfall 1991 stellte für die Krankenversicherungen eine große Herausforderung dar. Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 hatte zur Folge, dass das bundesdeutsche Krankenversicherungsrecht auch im Osten der Republik galt.


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