Diese
Prinzipien lagen schon den „Selbsthilfeeinrichtungen“ im
14. Jahrhundert zugrunde, die es damals im Bergbau und
im Handwerk bereits gab. Erkrankte oder verunglückte
Kollegen und deren Familien fanden bei Bedarf in diesen
Einrichtungen Unterstützung durch die Arbeitskollegen.
In der Wissenschaft gelten diese ersten
Selbsthilfeeinrichtungen als Vorläufer des heutigen
Sozialversicherungssystems.
Durch die Industrialisierung und
die Erfindung der Dampfmaschine im 19. Jahrhundert
veränderte sich alles. Da, wo Rohstoffe vorhanden waren,
entstanden große Fabriken. Günstige Betriebsstandorte
wurden geschaffen. Der dadurch ausgelöste
Wirtschaftsboom lockte die Menschen aus allen
Landesteilen zu den Fabriken. Sie versprachen sich, dort
Arbeit sowie ein besseres Leben zu finden. Gleichzeitig
gaben sie ihr soziales Sicherungsnetz auf, das zum einen
durch die Arbeitskollegen und zum anderen durch die
damals vorherrschende Großfamilie gewährleistet war. Die
fortschreitende gesellschaftliche Entwurzelung führte
dazu, dass die Armut in der Bevölkerung immer mehr
zunahm. Das erkannte der preußische Staat und führte
zunächst die staatliche Armenpflege ein. Im nächsten
Schritt entstand eine der ersten Sozialversicherungen.
Am 17. November 1881 leitete Kaiser Wilhelm I. mit seiner Kaiserlichen Botschaft den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung ein. Treibende Kraft dabei war der Reichskanzler Otto von Bismarck. Mehr über Otto von Bismarck ist bei planet-wissen.de zu erfahren. Der Staat sollte von nun an für die Existenzsicherung der Bürger verantwortlich sein. Folgende Grundsätze waren dabei relevant:
Im Jahr 1912 entstand die Sozialversicherung für Angestellte. Seit dem Jahr 1927 existiert die Arbeitslosenversicherung. Der jüngste Zweig im deutschen Sozialversicherungssystem ist die Pflegeversicherung, die seit 1994 in mehreren Stufen eingeführt wurde.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das System der sozialen Sicherung in Deutschland bis Mitte der 1970er-Jahre weiter ausgebaut. Nach dem Krieg war die deutsche Wirtschaftskraft zerstört, die Beitragszahlungen gingen aufgrund der hohen Arbeitslosenzahlen stark zurück, sodass insbesondere die Rentner in beiden Teilen des damals geteilten Deutschlands die Leidtragenden waren. Die Rentenversicherer gerieten in finanzielle Probleme, Altersarmut breitete sich aus. Auch der wirtschaftliche Aufschwung in den Wirtschaftswunderjahren der 1950er- und 1960er-Jahre verbesserte die Situation nicht wesentlich. Den Unternehmen ging es gut, sie konnten ihren Kunden Rechnungen schreiben und verdienten entsprechend Geld. Doch die gesetzliche Rente war nicht an die Wirtschaftsentwicklung gekoppelt und blieb dadurch auf dem niedrigen Niveau. Erst die Rentenreform 1957 verbesserte die Situation. Ziel war es, den Lebensstandard der Beitragszahle für die Zeit des Ruhestandes zu sichern.
Im Jahr
1974 wurden das Leistungsverbesserungsgesetz
und das Rehabilitationsgesetz eingeführt. Darüber hinaus
kam es zu einer Erweiterung des Kreises der
Versicherten. Dadurch stiegen natürlich die Ausgaben.
Dem sollte ein Gesetz, das von 1977 bis 1983 galt,
entgegenwirken: das sogenannte Kostendämpfungsgesetz.
Diese Maßnahme war allerdings lediglich kurzfristig
wirksam. Die Kostenentwicklung machte das
Gesundheits-Reformgesetz notwendig, das 1989 schließlich
verabschiedet wurde. Das war die letzte große Reform vor
der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland.
Der Mauerfall 1991 stellte für die Krankenversicherungen
eine große Herausforderung dar. Der
Einigungsvertrag vom 31. August 1990 hatte
zur Folge, dass das bundesdeutsche
Krankenversicherungsrecht auch im Osten der Republik
galt.