Die DGUV V3-Prüfung (früher BGV A3) hat eine
lange Geschichte in Deutschland und geht auf die
Anfänge des Arbeitsschutzes und der
Elektrosicherheit zurück. Hier ist eine kurze
historische Übersicht über die Entwicklung der DGUV
Vorschrift 3:
Im 19. Jahrhundert wurde die Elektrizität bereits
in Industrie und Handwerk eingesetzt. Zu jener Zeit
gab es jedoch noch keine speziellen Vorschriften
oder Gesetze zur Elektrosicherheit. Erst mit
der zunehmenden Verbreitung der Elektrizität und der
Nutzung von Elektrogeräten wurden auch die Risiken
und Unfallgefahren erkannt. In den 1920er-Jahren
begannen die ersten Ansätze zur Bildung von Normen
und Regelung von elektrischen Anlagen. Vorschrift
wurden sie allerdings nicht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die deutsche
Wirtschaft wiederaufgebaut, und die Bedeutung der
Elektroindustrie wuchs. Es wurden erste Regelwerke
zur Elektrosicherheit ausgearbeitet. In den
1970er-Jahren wurde die Berufsgenossenschaftliche
Vorschrift (BGV) A3, der Vorläufer der DGUV
Vorschrift 3 eingeführt. Diese Vorschrift regelte
erstmals die Prüfung elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel auf Sicherheit. Sie legte fest, von
wem und wie oft diese Prüfungen durchzuführen waren.
Die BGV A3 wurde
2004 in die DGUV Vorschrift 3
überführt. DGUV steht für Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung, und diese Organisation ist für
den Arbeitsschutz in Deutschland verantwortlich. Mit
der Umstellung von BGV A3 auf DGUV V3 wurden einige
Änderungen und Anpassungen vorgenommen, um die
Vorschrift an aktuelle Anforderungen anzupassen.