Der Contergan-Prozess

Zwei Jahre mit insgesamt 283 Sitzungen dauerte der Contergan-Prozess und endete am 18. September 1973. Es war der bis dahin längsten Prozess in der deutschen Geschichte. Seit dem 27. Mai 1968 mussten sich sieben leitende Angestellte der Herstellerfirma "Chemie Grünenthal" wegen der Folgen des Contergan-Skandals verantworten. Sie hatten sich wegen Körperverletzung, Tötung und Verstoßes gegen das Pharmaziegesetz zu verantworten.
Das unter dem Namen Contergan als Hausmittel vermarktete Schlaf- und Beruhigungsmittel war 1961 nach vier Jahren vom Markt genommen worden. Contergan war als absolut verträglich auf den Markt gekommen und war sogar rezeptfrei in der Apotheke zu kaufen. Bereits 1959 gab es erste Hinweise auf gefährliche Nebenwirkungen. Erst im Jahr 1961 wurde ein Zusammenhang zwischen der Conterganeinnahme in  der Schwangerschaft und Missbildungen bei Neugeborenen festgestellt. Weitere Fälle kamen auch aus Japan, England und Schweden ans Tageslicht.
Allein in der BRD kamen in diesen vier Jahren bis zu 5.000 Kinder mit Missbildungen zur Welt, deren Mütter während der Schwangerschaft das Mittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatten. Auf die ersten Alarmmeldungen reagierte die Herstellerfirma noch mit verstärkten Werbekampagnen. Bald stellte sich heraus dass es sich um eines der gefährlichsten Medikamente in der Medizin handelte.
Bis Januar 1970 war das große Aufgebot an Richtern, Verteidigern, Sachverständigen und Betroffene  in dem Prozess noch nicht wesentlich weiter gekommen, die Klärung erwies sich als fast unmöglich. Die Firma Grünenthal bot daraufhin eine Lösung an, die am 21. April 1970 von allen Parteien angenommen wurde. Die Pharmaziefirma stellte insgesamt 110 Millionen Mark zur Verfügung, von denen die ersten 50 Millionen Mark an einen Treuhänder bezahlt wurden. Die restlichen 60 Millionen Mark wurden mit Verzinsung drei Jahre später ausgezahlt. Ein eigens für den Vorfall eingerichtetes Expertengremium entschied 1974 über die von den Eltern gestellten Entschädigungsanträge.
Diese Lösung war entscheidend für die Einstellung des Verfahrens, da sich damit die Herstellerfirma für schuldig erklärt hatte. So sahen die Richter keine Notwendigkeit mehr, die einzelnen Angeklagten persönlich haftbar zu machen, da eine Entschädigung der Kinder garantiert wurde.

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