In Deutschland verbotene Symbole
In Deutschland gibt es eine Reihe von Symbolen, die verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind. Diese sind vor allem durch das Strafgesetzbuch (StGB) § 86a geregelt, der sich mit dem Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen befasst. Hier eine Übersicht:
1. Nationalsozialistische Symbole (§ 86a StGB)
Verboten sind u. a.:
- Hakenkreuz
- SS-Runen
- Reichsadler mit Hakenkreuz
- Hitlergruß ("Deutscher Gruß")
- Wolfsangel (wenn sie in einem rechtsextremen Kontext genutzt wird)
- SA- und SS-Symbole
- Schwarze Sonne (wenn in rechtsextremem Kontext verwendet)
2. Symbole verbotener Organisationen
Neben NS-Symbolen sind auch die Zeichen anderer verbotener Gruppen illegal, darunter:
- Symbole der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)“
- Embleme der verbotenen „Wiking-Jugend“
- Logos bestimmter rechtsextremer Parteien, wenn sie verboten wurden z. B. „Die Volkssozialistische Bewegung Deutschlands“)
3. Symbole extremistischer und terroristischer Organisationen
Verboten sind Zeichen von:
- Hisbollah (betrifft v. a. ihre militärischen Strukturen)
- ISIS (z. B. schwarze Flagge mit arabischer Schrift)
- Al-Qaida
- PKK (in Deutschland als Terrororganisation eingestuft)
4. Sonstige verbotene Symbole
- Hammer und Sichel in Verbindung mit verfassungsfeindlichen Organisationen (z. B. wenn sie für die KPD verwendet werden, die 1956 verboten wurde)
- Totenkopf-Symbol der SS (Totenkopfverbände)
Wann sind solche Symbole erlaubt?
In bestimmten Fällen dürfen verbotene Symbole verwendet werden:
- Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre → in Filmen, Theaterstücken oder Dokumentationen
- Berichterstattung über historische Ereignisse → In Museen, Filmen, Schulbüchern etc.
- Satire → Allerdings ist hier die Abgrenzung schwierig.
Erwähnenswertes