Geschichte der Euthanasie
Unter Euthanasie versteht man eine Sterbehilfe, die
unheilbar Kranke von ihren Schmerzen erlösen soll. Der
schmerzlose und, im Gegensatz zum körperlichen Verfall,
würdige Tod ist auch im Wortbegriff selbst zu finden,
wobei die Silbe „Eu“ gut oder schön bedeutet und „thanatos“
natürlich für den Tod steht.
Bei den alten Griechen und Römern kam das Wort
„Euthanasie“ dem Ursprung noch am nächsten. Es war
vieldeutig, stand bei den Griechen für einen leichten
Tod ohne vorangegangene Krankheit, bei den Römern für
einen frühen, schnellen oder ehrenvollen Tod.
Bei Francis Bacon fand sich die erste, heute bekannte
Bedeutung des Wortes in Verbindung mit der
Handlung
eines Arztes, der den Kranken von seinen Leiden erlöst.
Das war im 16. und 17. Jahrhundert, wobei dabei noch
nicht eine Beschleunigung des Todes verstanden wurde,
sondern einfach das Erleichtern der Schmerzen während
des Sterbevorgangs, eine Form der Sterbebegleitung, so
dass der Kranke durch Behandlung und Gespräch sanft
entschlafen konnte. Darin inbegriffen war auch das
Nehmen der Angst vor dem Tod. Dieses Verständnis für die
Bedeutung der Euthanasie dauerte bis ins 19. Jahrhundert
an, bis schließlich die Verwendung des Wortes mit einer
tatsächlichen Tötung gleichgesetzt wurde, darunter der
von sehr schwer oder auch unheilbar erkrankten Menschen.
Einer der ersten Ärzte, der darüber ausführlich schrieb,
war Adolf Jost (1874-unbekannt). In seiner Schrift „Das
Recht auf den Tod“ setzte er sich dafür ein, dass ein
Kranker, wenn er den Wunsch hegte, sterben zu wollen, da
die Schmerzen zu groß und die Heilung aussichtslos wäre,
das Recht haben sollte, dieses einem Arzt mitzuteilen,
der dann die geeigneten Maßnahmen in die Wege leiten
konnte. Dagegen sprach er sich allerdings auch für die
Tötung von Geisteskranken aus, so dass in seiner Schrift
schon beide Diskussionsgrundlagen enthalten waren, die
die Euthanasie so fragwürdig machen, denn mit dem
zweiten Standpunkt einer Tötung von Geisteskranken waren
Unschuldige betroffen, die ihren Willen nicht zur
Geltung bringen konnten. Der Staat oder ein Arzt würde
damit die Verantwortung einfach übernehmen und gegen den
Willen eines Menschen handeln. Natürlich ging es Jost
hauptsächlich um den Wert des Lebens, so dass ihm die
negativen Bedingungen seines Anliegens gar nicht so
bewusst waren.
Der Arzt Karl Binding (1841-1920) nahm Josts Gedanken
wieder auf und entwickelte daraus drei Menschentypen,
bei denen Euthanasie Anwendung finden könnte, das waren
unheilbar Kranke, komatöse Menschen, die durch einen
Unfall ihre Gehirnaktivität eingebüßt hatten und selbst,
wenn sie erwachen würden, nur noch im vegetativen
Zustand leben müssten, und die Geisteskranken, für die
jede Heilung zu spät käme. Deutlich geht daraus hervor,
dass zwar der erste Menschentyp eine freiwillige
Entscheidung treffen konnte, den zwei anderen allerdings
die Entscheidung abgenommen wurde, damit alleine ein
Ansinnen durch Gesellschaft und Staat implizierte.
Diese Diskussion führte so weit, dass bei weiteren
Auseinandersetzungen mit der Euthanasie sogar der
Nützlichkeitsfaktor eine Rolle spielte, so dass der
Mensch als „nutzloser Esser“ oder „Ballastexistenz“
betrachtet wurde, erfüllte er bestimmte Bedingungen,
eine Methode, die später die Nazis für sich in Anspruch
nahmen, weshalb heute in Deutschland lieber von
Sterbehilfe als von Euthanasie gesprochen wird, da unter
Hitler an unzähligen Behinderten und Schwerkranken
Massenmord begangen wurde und dadurch der Begriff selbst
negativ behaftet ist.
Heute wird der Begriff „Euthanasie“ im allgemeinen
Verständnis in zwei Kategorien geteilt. Einmal wird von
einer aktive Euthanasie gesprochen, die das Töten auf
Wunsch beinhaltet, damit eine Art Selbsttötung ist, die
durch fremde Hand ausgeführt wird, und von passiver
Euthanasie, worunter das Beenden lebensnotwendiger und
erhaltender Maßnahmen verstanden wird. Daneben gibt es
noch die Bezeichnung einer indirekten Euthanasie, wobei
von unbeabsichtigter Nebenwirkung durch z. B. das
Verabreichen von Schmerzmitteln gesprochen wird, wenn
diese zum Tod führen.
In Holland ist Euthanasie seit 2001 straffrei und
erlaubt. In der Schweiz gibt es bestimmte
Gesetzesregelungen, die bei uneigennütziger Sterbehilfe
und deren Begleitumstände Straffreiheit ermöglichen. Die
reine Tötung auf Verlangen ist allerdings nicht erlaubt.
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