Geschichte der Euthanasie

Unter Euthanasie versteht man eine Sterbehilfe, die unheilbar Kranke von ihren Schmerzen erlösen soll. Der schmerzlose und, im Gegensatz zum körperlichen Verfall, würdige Tod ist auch im Wortbegriff selbst zu finden, wobei die Silbe „Eu“ gut oder schön bedeutet und „thanatos“ natürlich für den Tod steht.
Bei den alten Griechen und Römern kam das Wort „Euthanasie“ dem Ursprung noch am nächsten. Es war vieldeutig, stand bei den Griechen für einen leichten Tod ohne vorangegangene Krankheit, bei den Römern für einen frühen, schnellen oder ehrenvollen Tod.
Bei Francis Bacon fand sich die erste, heute bekannte Bedeutung des Wortes in Verbindung mit der Handlung eines Arztes, der den Kranken von seinen Leiden erlöst. Das war im 16. und 17. Jahrhundert, wobei dabei noch nicht eine Beschleunigung des Todes verstanden wurde, sondern einfach das Erleichtern der Schmerzen während des Sterbevorgangs, eine Form der Sterbebegleitung, so dass der Kranke durch Behandlung und Gespräch sanft entschlafen konnte. Darin inbegriffen war auch das Nehmen der Angst vor dem Tod. Dieses Verständnis für die Bedeutung der Euthanasie dauerte bis ins 19. Jahrhundert an, bis schließlich die Verwendung des Wortes mit einer tatsächlichen Tötung gleichgesetzt wurde, darunter der von sehr schwer oder auch unheilbar erkrankten Menschen.
Einer der ersten Ärzte, der darüber ausführlich schrieb, war Adolf Jost (1874-unbekannt). In seiner Schrift „Das Recht auf den Tod“ setzte er sich dafür ein, dass ein Kranker, wenn er den Wunsch hegte, sterben zu wollen, da die Schmerzen zu groß und die Heilung aussichtslos wäre, das Recht haben sollte, dieses einem Arzt mitzuteilen, der dann die geeigneten Maßnahmen in die Wege leiten konnte. Dagegen sprach er sich allerdings auch für die Tötung von Geisteskranken aus, so dass in seiner Schrift schon beide Diskussionsgrundlagen enthalten waren, die die Euthanasie so fragwürdig machen, denn mit dem zweiten Standpunkt einer Tötung von Geisteskranken waren Unschuldige betroffen, die ihren Willen nicht zur Geltung bringen konnten. Der Staat oder ein Arzt würde damit die Verantwortung einfach übernehmen und gegen den Willen eines Menschen handeln. Natürlich ging es Jost hauptsächlich um den Wert des Lebens, so dass ihm die negativen Bedingungen seines Anliegens gar nicht so bewusst waren.
Der Arzt Karl Binding (1841-1920) nahm Josts Gedanken wieder auf und entwickelte daraus drei Menschentypen, bei denen Euthanasie Anwendung finden könnte, das waren unheilbar Kranke, komatöse Menschen, die durch einen Unfall ihre Gehirnaktivität eingebüßt hatten und selbst, wenn sie erwachen würden, nur noch im vegetativen Zustand leben müssten, und die Geisteskranken, für die jede Heilung zu spät käme. Deutlich geht daraus hervor, dass zwar der erste Menschentyp eine freiwillige

Entscheidung treffen konnte, den zwei anderen allerdings die Entscheidung abgenommen wurde, damit alleine ein Ansinnen durch Gesellschaft und Staat implizierte.
Diese Diskussion führte so weit, dass bei weiteren Auseinandersetzungen mit der Euthanasie sogar der Nützlichkeitsfaktor eine Rolle spielte, so dass der Mensch als „nutzloser Esser“ oder „Ballastexistenz“ betrachtet wurde, erfüllte er bestimmte Bedingungen, eine Methode, die später die Nazis für sich in Anspruch nahmen, weshalb heute in Deutschland lieber von Sterbehilfe als von Euthanasie gesprochen wird, da unter Hitler an unzähligen Behinderten und Schwerkranken Massenmord begangen wurde und dadurch der Begriff selbst negativ behaftet ist.
Heute wird der Begriff „Euthanasie“ im allgemeinen Verständnis in zwei Kategorien geteilt. Einmal wird von einer aktive Euthanasie gesprochen, die das Töten auf Wunsch beinhaltet, damit eine Art Selbsttötung ist, die durch fremde Hand ausgeführt wird, und von passiver Euthanasie, worunter das Beenden lebensnotwendiger und erhaltender Maßnahmen verstanden wird. Daneben gibt es noch die Bezeichnung einer indirekten Euthanasie, wobei von unbeabsichtigter Nebenwirkung durch z. B. das Verabreichen von Schmerzmitteln gesprochen wird, wenn diese zum Tod führen.
In Holland ist Euthanasie seit 2001 straffrei und erlaubt. In der Schweiz gibt es bestimmte Gesetzesregelungen, die bei uneigennütziger Sterbehilfe und deren Begleitumstände Straffreiheit ermöglichen. Die reine Tötung auf Verlangen ist allerdings nicht erlaubt.
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