Gesetzliche Feiertage in Deutschland

Neujahr - (1. Januar)
Der Neujahrestag wird in Deutschland, wie auch in den meisten anderen Ländern, zum Jahresanfang (also dem 1. Januar) begangen. Dieser fand seine Verbreitung im deutschsprachigen Raum so wie im restlichen Kulturraum des Westens bereits seit dem Mittelalter und rührte vom kirchlichen Marienfest her, welches seinen Ursprung in Rom hatte. Das Neujahr, ist in Deutschland bundesweit, ein gesetzlicher Feiertag.
Heiligen 3 Könige - (6. Januar)
Das Fest der "Heiligen Drei Könige" ist in Deutschland ein gängiger religiöser Feiertag und hat in katholischen Regionen des Landes auch oft die Bezeichnung "Dreikönigstag" oder "Dreikönigsfest" inne. Die eigentliche Bedeutung hingegen ist "Erscheinung des Herrn", bei der die Kirche dem Sichtbarwerden von Jesus Christus' Göttlichkeit gedenkt und diese begeht. Aufgrund der Verehrung der Heiligen Drei Könige im deutschsprachigen Mittelalter, traten diese zunehmend in den Vordergrund des Feiertages. So wird während der Begehung des Festes, sowohl bei der evangelischen als auch bei der katholischen Kirche, die Geschichte von den drei Weisen aus dem Morgenland verlesen. Die heiligen drei Könige ist nicht bundesweit ein Feiertag, der 6. Januar ist nur in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Bayern ein gesetzlicher Feiertag.
Aschermittwoch - (zwischen dem 4. Februar und dem 10. März)
Der Aschermittwoch wird jährlich auf den 46. Tag vor dem Ostersonntag festgesetzt. Er läutet eine 46-tägige Fastenzeit ein, welche an die 40 Tage erinnern soll, die Jesus Christus mit Gebeten in der Wüste verbracht hatte. Die Fastenzeit findet abzüglich der sechs fastenfreien Sonntage bis zum Karsamstag (zwischen Karfreitag und Ostersonntag) statt. Der Aschermittwoch gilt in Deutschland nicht als gesetzlicher Feiertag, beinhaltet aber dass Arbeitgeber ihren Angestellten arbeitsfreie Zeit einräumen müssen um an einem Gottesdienst teilnehmen zu können.
Karfreitag - (zwischen dem 20. März und dem 23. April)
Der Karfreitag wird variierend zwischen dem 20. März und dem 23. April begangen. Es handelt sich dabei um einen religiösen Feiertag, bei dem die Christen an den Tod von Jesus Christus am Kreuz gedenken. Der Karfreitag gilt in Deutschland bundesweit als gesetzlicher Feiertag und ist aufgrund der Regelung für "stille Tage" mit einem Tanzverbot versehen.
Ostersonntag - (zwischen dem 22. März und dem 25. April)
Der Osterfeiertag fällt jedes Jahr auf den Sonntag nach dem Frühjahrsvollmond, was den Feiertag zwischen dem 22. März und dem 25. April variieren lässt. Es wird der Auferstehung von Jesus Christus gedacht, welcher den Tod am Kreuze überwunden hat und wieder auferstanden ist. Der Ostersonntag gilt in Deutschland nicht als gesetzlicher Feiertag, was sich durch die ständige Begehung an einem Sonntag jedoch auch erübrigt.
Ostermontag - (zwischen dem 23. März und dem 26. April)
Der Ostermontag wird im Anschluss an die Karwoche und den Ostersonntag begangen und steht in seiner Begehung ebenfalls im Zeichen der Auferstehung Jesu Christi. Entgegen dem Ostersonntag, gilt der Ostermontag in Deutschland bundesweit zu den gesetzlicher Feiertage.
siehe: Geschichte des Osterfest
Christi Himmelfahrt - (zwischen dem 30. April und dem 3. Juni)
An "Christi Himmelfahrt" wird die Rückkehr von Jesus Christus als dem Sohn Gottes zu seinem Vater in den Himmel begangen. Die Begehung findet jährlich 39 Tage nach dem Ostersonntag statt und variiert von daher zwischen dem 30. April und dem 3. Juni. Seit dem Jahre 1936 gilt "Christi Himmelfahrt" als gesetzlicher Feiertag in Deutschland.
Tag der Arbeit - (1. Mai)
Seine Anfänge hatte der internationale "Tag der Arbeit" in den Massendemonstrationen der australischen (1856) und nordamerikanischen (1886) Arbeiterbewegung, welche zu Generalstreiks aufgerufen hatten um den Achtstundentag durchzusetzen. Letzterer löste in den gesamten Industrieregionen Demonstrationen und Massenstreiks aus. In Deutschland versuchte man den Feiertag erstmals im Jahre 1919 bei der Nationalversammlung der Weimarer Republik durchzusetzen, was jedoch nur für das Jahr 1919 selbst gelang und als grundsätzlicher gesetzlicher Feiertag durch die Mehrheit der Versammlung auf Ablehnung gestoßen ist. Erst im Jahre 1933, nach der Machtübernahme Hitlers, wurde der 1. Mai erstmals als gesetzlicher Feiertag eingeführt und vorerst als "Feiertag der nationalen Arbeit" bezeichnet. Nach dem Untergang des Dritten Reiches, wurde der 1. Mai sowohl in der BRD als auch in der DDR als allgemeingültiger "Tag der Arbeit" übernommen. Heute gilt der 1. Mai bundesweit weiterhin als gesetzlicher Feiertag.

Pfingsten - (zwischen dem 10. Mai und dem 13. Juni)
Pfingsten wird jährlich jeweils am 50. Tag nach Ostern begangen und variiert demnach zwischen dem 10. Mai und dem 13. Juni. Der religiöse Feiertag begeht die Entstehung des Heiligen Geistes. In Deutschland gilt Pfingsten bundesweit als gesetzlicher Feiertag.
Fronleichnam - (zwischen dem 21. Mai und dem 24. Juni)
Fronleichnam ist ein religiöser Feiertag, der am 60. Tag nach Ostersonntag begangen wird. Was die Begehung variierend zwischen dem 21. Mai und dem 24. Juni stattfinden lässt. Während dieses Festes, feiert die katholische Kirche die leibliche Gegenwart von Jesus Christus im Sakrament der Eucharistie. Fronleichnam gilt in den Bundesländern Saarland, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern als gesetzlicher Feiertag.
Gedenktage in Deutschland
Gesetzliche Feiertage 2017
Welche Bedeutung hat der Advent, Silvester oder Pfingsten? Die Geschichte der Feiertage oder Gedenk-, oder Festtage ist heute nicht mehr jedermann bekannt. Die wichtigsten Feiertage national und international sind hier detailliert aufgeschlüsselt nach deren Geschichte und Bedeutung der Gedenktage.  Hier erfährt man warum bzw. wer an diesem Tag feiert und wie deren Herkunft entstanden ist, mit sehr viel Hintergrundinformationen. Wer mehr wissen will als dass er an einem bestimmten Tag im im Jahr Urlaub oder arbeitsfrei hat, findet hier einen umfassenden Überblick über die Herkunft, Geschichte und heutige Bedeutung der Feiertage. Abgeschaffte Feiertage finden auch Erwähnung.
Mariahimmelfahrt - (15. August)
"Mariahimmelfahrt" oder im volkstümlichen Sprachgebrauch "Mariä Himmelfahrt" ist ein religiöser Feiertag der katholischen Kirche, welcher in Deutschland auf das Jahr 813 zurückzuführen ist. Damit wird die "Assumptio Mariae", also die Aufnahme Marias in den Himmel begangen. Die Begehung am 15. August, ist in den Bundesländern Saarland und Bayern ein gesetzlicher Feiertag.
Tag der Deutschen Einheit - (3. Oktober)
Der "Tag der Deutschen Einheit" am 3. Oktober ist auf das Jahr 1990 zurückzuführen und die an diesem Tag vollzogene Wiedervereinigung von West- und Ostdeutschland. Gleichzeitig wird damit die Gründung der "neuen Länder" begangen. Dieses Datum gilt als deutscher Nationalfeiertag und ist bundesweit auch als gesetzlicher Feiertag etabliert.
Reformationstag - (31. Oktober)
Der Reformationstag wird in Deutschland von der evangelischen Kirche begangen und dient dem Gedenken an Martin Luther und die Reformation. Er gilt in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg als gesetzlicher Feiertag.
Allerheiligen - (1. November)
Der Feiertag "Allerheiligen" wurde seit dem Jahre 835 für die gesamte Westkirche und damit auch für Deutschland, auf den 1. November festgelegt. Allem voran sollte der Feiertag dem Gedenken aller Heiligen dienen um die Gedenkfeste an Heilige in einem Fest zu bündeln. Das Fest wird in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und in den vorwiegend katholischen Gebieten Thüringens als gesetzlicher Feiertag begangen.
Heiligabend - (24. Dezember)
Der "Heilige Abend" oder auch "Heiligabend" wird am Abend des 24. Dezembers begangen und gehört vom Standpunkt liturgischen Kalenders bereits zum Weihnachtstag. Der 24. Dezember selbst wird nicht als gesetzlicher Feiertag begangen, hat aber eine Tradition eines stillen Tages ab Beginn oder Nachmittagsstunden bzw. Abendstunden, welcher in der Regel im Kreis der Familie gefeiert wird.
Weihnachten - (25. - 26. Dezember)
Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag wird die Geburt Jesu Christi gefeiert, dessen Begehung in Deutschland auf die Mitte des 8. Jahrhunderts zurückdatiert wird. Martin Luther wird dabei als Initiator für die Festlegung des Festes auf die Tage des 25. und 26. Dezembers in Deutschland gesehen. Diese Tage gelten bundesweit als gesetzliche Feiertage.
Silvester - (31. Dezember)
Hinter der Begehung des Silvesterabends, stecken alte germanische Wurzeln. Die Römer feierten den Tag erstmals im Jahre 153 v. Chr. in Form eines Jahresendfestes. Die Begrifflichkeit "Silvester" entstammt im Zuge der Gregorianischen Kalenderreform, als der letzte Tag des Jahres auf den Todestag von Papst Silvester I. verlegt wurde. In den meisten Teilen der Welt wird der Jahreswechsel mit einem Feuerwerk begangen. In Deutschland ist der 31. Dezember bundesweit ein gesetzlicher Feiertag.
Abgeschaffte gesetzliche Feiertage
Im Jahre 1990 löste im Zuge der Wiedervereinigung der "Tag der Deutschen Einheit" am 3. Oktober, den "Tag der Deutschen Einheit" vom 17. Juni ab. Dieser war dem Volksaufstand in der DDR, am 17. Juni im Jahre 1953 gewidmet und in der Bundesrepublik Deutschland als "Tag der Deutschen Einheit" eingeführt worden. Nach der Umgestaltung des Feiertages, galt der 17. Juni weiterhin als "Tag der Niederschlagung des Aufstandes in der DDR 1953" und wurde im Jahre 2000 dann gänzlich abgeschafft.
Der Buß- und Bettag, welcher variierend zwischen dem 16. und 22. November stattfindet, wurde im Jahre 1995 als gesetzlicher Feiertag in Deutschland abgeschafft. Lediglich das Bundesland Sachsen behielt den Feiertag nach seiner bundesweiten Abschaffung weiterhin als gesetzlichen und damit arbeitsfreien Tag. In den übrigen Bundesländern haben die Arbeitnehmer das Recht an diesem Tag Urlaub zu bekommen.

Basteln und dekorieren für Feiertage

Dekoration für Feiertage
Basteln und dekorieren für Feiertage mit Bögen zum ausschneiden. Ein Spaß auch für kleinere Kinder da die Feiertagsdekorationen eine gestrichelte Schneidelinie haben und es relativ einfache Motive und Formen sind. Die Vorlagen sind außer nach Feiertag oder Festtag auch nach Jahreszeiten sortiert.
Auch für angehende Schulkinder gedacht, da es neben Weihnachten, Ostern, Erntedankfest etc. auch z.B. den Einschulungstag gibt. Die Kinder müssen die Vorlagen nicht unbedingt ganz sauber ausschneiden und exakt anmalen um schöne Ergebnisse zu erzielen.
Das Vorlagenheft eignet sich deshalb nicht nür für Schüler sondern auch für Kindergartenkinder.
Das broschierte Heft "Dekorationsvorlagen Feste und Feiertage" hat auf 42 Seiten schöne Bastelvorlagen zum ausschneiden, ausmalen und gestalten.